Tiefgründig: RP warnt vor Baden in nicht überwachten Gewässern

Passend zum „Welttag gegen das Ertrinken“ am Donnerstag (25. Juli) weist das Regierungspräsidium Gießen auf die Gefahren beim Baden in Seen und fließenden Gewässern hin. Sie sind gefährliche Orte zum Baden.
Es ist schwül; und Abkühlung tut gut. Sie wird nicht nur unter der kalten Dusche oder in Freibädern gesucht. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen weist zum Welttag gegen das Ertrinken am Donnerstag (25. Juli) auf die Gefahren beim Baden in Seen und fließenden Gewässern hin.
„Vor allem aktive Baggerseen, in denen noch Sand und Kies abgebaut oder Material verfüllt wird, eignen sich nicht für eine Abkühlung, denn das Baden dort ist lebensgefährlich“, warnte Hendrik Ebert vom Bergbau-Dezernat beim RP Gießen am Mittwoch (24. Juli). Deshalb ist das Baden dort auch strengstens verboten.
„In den aktiven Baggerseen und Tagebau-Betrieben lauern Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind“, berichtete Ebert. Das betrifft einerseits für die Öffentlichkeit komplett gesperrte Baggerseen und andererseits auch Ufer-Abschnitte, die nicht für die Freizeitnutzung explizit freigegeben sind. „Ohne Vorkenntnisse kann nicht eingeschätzt werden, welche Gefahren dort lauern.“
Insbesondere Stellen, an denen unter Wasser Materialien angespült werden, können wild Badenden zum Verhängnis werden. Was von außen betrachtet vielleicht wie ein idyllischer Strand aussieht, kann im Wasser schnell zur tödlichen Falle werden, wenn der Untergrund plötzlich nachgibt. Ein rechtlicher Aspekt darf auch nicht vernachlässigt werden: Wer aktive Abbau-Bereiche betritt, macht sich zudem des Hausfriedensbruchs schuldig und riskiert eine Anzeige des jeweiligen Unternehmens.
Selbst bei stillgelegten Seen kann es unter Wasser noch zu Hangrutschungen kommen. „Die dadurch entstehenden Kaltwasser-Strömungen können bei den Badenden lebensgefährliche Schocks auslösen“, warnte Ebert. Deshalb lautet der Rat der RP-Fachleute: Wer sich bei den hohen Sommertemperaturen erfrischen möchte, kann das in den vielen mittelhessischen überwachten Freibädern oder ausgewiesenen Badeseen machen.
Und wie sieht es mit dem Baden in Flüssen wie der Lahn aus? „Auch das birgt Gefahren, um die man wissen sollte“, erklärte Gabriele Schramm. Beim RP leitet sie das Dezernat für Oberflächengewässer und Hochwasserschutz.
„Die Lahn ist kein – bei der EU angemeldetes – Badegewässer, das einer strengen Überwachung unterliegt.“ Das Baden in Flüssen ist grundsätzlich zwar im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ nach Paragraph 19 des Hessischen Wassergesetzes erlaubt. Das gilt, wenn keine anderen Regelungen oder Eigentumsrechte Dritter dem entgegenstehen wie etwa dann, wenn es sich bei einem Abschnitt der Lahn um ein festgestelltes Naturschutzgebiet handelt.
Aber auch wenn der Gemeingebrauch das Baden zulassen würde, werden die Lahn oder andere Gewässer weder im Hinblick auf die Vermeidung von Badeunfällen, noch hinsichtlich der Badewasserqualität überwacht. Gerade in diesem Jahr führe die Lahn wegen der vielen Regenfälle in den Sommermonaten noch ausreichend Wasser, was eine zusätzliche Gefahr darstelle und bereits zu zahlreichen Kanuunfällen geführt habe. nicht überwacht
„Die Strömung der fließenden Gewässer sollte auch in Mittelhessen keinesfalls unterschätzt werden“, betonte die Dezernatsleiterin. Insgesamt wird vom Baden in nicht gemeldeten Badegewässern abgeraten. Und –
was besonders wichtig ist – es erfolgt dort vollständig auf eigene Gefahr. Sowohl Flüsse als auch Seen sind in der Regel unbewacht, weshalb dort Hilfe im Notfall oft zu spät kommt. Verschärfend kommt hinzu, dass immer weniger Menschen hierzulande schwimmen können.
Einen Überblick über offizielle Badegewässer in Hessen finden Interessierte auf badeseen.hlnug.de.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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