Die Stadt erhöht die Fördersumme für Balkonkraftwerke. Kein Balkon ist zu klein.
Seit 2020 fördert die Stadt Marburg sogenannte „Balkonkraftwerke“, damit bei der Energiewende möglichst viele Menschen – unabhängig vom Geldbeutel und ob sie zur Miete oder im Eigentum wohnen – mitmachen können. Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat nun eine Änderung des Sonderförderprogramms Balkonkraftwerke beschlossen, durch die der maximale Zuschuss erneut erhöht wird.
Die Installation von Balkonkraftwerken war bisher mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits die Mehrwertsteuer für die Anlagen gestrichen. Ende April hat die Bundesregierung zudem das „Solarpaket 1“ beschlossen – und damit Verbesserungen für Mini-Solaranlagen. Das hat auch Auswirkungen auf die Förderung von Balkonsolarkraftwerken durch die Universitätsstadt Marburg.
„Mit diesen Anpassungen werden Balkonkraftwerke für die Menschen noch attraktiver“, erklärte Bürgermeisterin Nadine Bernshausen. „Die Anpassung der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu nachhaltiger Energie weiter zu vereinfachen. Die Erhöhung der Fördermittel und die Vereinfachung der Anmeldeverfahren sind entscheidende Maßnahmen, um mehr Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, in Solarenergie zu investieren. Zudem wird die Erhöhung der maximalen Leistung von 600 auf 800 Watt dazu beitragen, die Effizienz der Anlagen zu steigern und die Stromerzeugung für den Eigenverbrauch zu maximieren. Wir möchten als Stadt Marburg die Energiewende gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern gestalten und dabei möglichst viele mit einbeziehen.“
Seit Ende April gelten mehrere Änderungen: Statt wie bisher beim Netzbetreiber müssen die Anlagen nun nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Nach erfolgter Anmeldung kann die Anlage schon vor dem Zählertausch in Betrieb genommen werden. Übergangsweise darf bis zum Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler der bisherige Zähler genutzt werden. Er läuft dann bei der Stromeinspeisung eventuell rückwärts.
Künftig sollen die Anlagen mit einem herkömmlichen Stecker auskommen. Dafür muss die entsprechende Norm überarbeitet werden. Die erlaubte Leistung wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Dabei handelt es sich um die Ausgangsleistung des Wechselrichters. Die Module können eine höhere Leistung – bis maximal zwei Kilowattpeak (kWp) haben.
Die Änderungen wirken sich auf das Marburger Sonderförderprogramm Balkonkraftwerke aus: Die Förderung hängt von der Ausgangsleistung des Wechselrichters ab und wird pro Watt berechnet. Dadurch, dass die erlaubte Leistung von 600 auf 800 Watt erhöht wird, erhöht sich in Zukunft auch die maximal mögliche Förderung von maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro. Für MarburgPass-Inhaber*innen erhöht sich die maximale Förderung von 510 Euro auf maximal 680 Euro.
Eine weitere wichtige Änderung der Marburger Förderrichtlinie ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller in Zukunft mehr als einen Antrag stellen können. Vermietende von mehreren Wohneinheiten können so für jede ihrer Wohnungen eine Förderung beantragen. Vermieterinnen und Vermieter im sozialen Wohnungsbau bekommen eine erhöhte Förderung.
Mehr Informationen zum Förderprogramm gibt es auf www.marburg.de/Balkonkraftwerke. Unter www.stadtwerke-marburg.de/netze/balkonkraftwerke sind Informationen zur Anmeldung im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg (SWM) und Fördermöglichkeiten für Stromkunden der Stadtwerke zu finden.
* pm: Stadt Marburg