In Deutschland: Keine Teilhabe ohne barrierefreie Mobilität

Anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) legen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung ein Positionspapier zur Mobilität vor. Ohne barrierefreie Mobilität gibt es demnach keine echte Teilhabe.
Ein barrierefreies und inklusives öffentliches Mobilitätsangebot ist zentrale Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Mit ihrem Positionspapier zur Mobilität machen die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb deutlich, was dringend getan werden muss, damit uneingeschränkte Teilhabe endlich Wirklichkeit wird. Ihre Forderungen legen sie anlässlich der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, die am Montag (3. Juni) und Dienstag (4. Juni) unter dem Motto „Mobilität barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“ in Berlin stattfinden.
„Die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr muss endlich ohne Wenn und Aber umgesetzt werden“, stellte die Vorsitzende Beate Bettenhausen vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung klar. „Ausnahmen in Nahverkehrsplänen, wie sie derzeit noch nach dem Personenbeförderungsgesetz erlaubt sind, darf es künftig nicht mehr geben.“
In ihrem 17-seitigen Positionspapier machen die Fachverbände zudem darauf aufmerksam, dass Tausende Kinder und Erwachsene mit Behinderung auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind, um in Einrichtungen wie Kitas, Förderschulen oder Werkstätten zu kommen. Diese Fahrten dauern oft mehr als eine Stunde, weil der Bus unterwegs noch weitere Menschen mit Behinderung einsammeln muss.“ „Das ist insbesondere für betroffene Kinder mit Behinderung unzumutbar“, erklärte Bettenhausen. „Hier fordern wir als Fachverbände für Menschen mit Behinderung gesetzliche Regelungen, die unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts angemessene Fahrtzeiten festlegen.“
Ganz wichtig ist den Fachverbänden der Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Menschen mit Behinderung – vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderung – sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Das Fahrpersonal sollte deshalb entsprechend sensibilisiert und geschult werden.
Um weitestgehend unabhängig mobil und nicht von Fahrdiensten abhängig zu sein, benötigen Menschen mit Behinderung ein Mobilitätstraining oder Assistenzleistungen, um Busse und Bahnen oder andere Verkehrsmittel wie Fahrräder oder Roller nutzen zu können. Die Fachverbände wollen deshalb, dass solche Leistungen bezahlt und im Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben werden. Darüber hinaus sprechen sich die Fachverbände für zeitgemäße, klimafreundliche Mobilität aus und fordern öffentliche Mittel nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für E-Bikes, Fahrräder, Tandems oder Lastenräder.
Das vollständige Positionspapier gibt es als Download auf der Internetseite der – in Marburg gegründeten – Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) unter www.lebenshilfe.de. Die daran beteiligten fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren zirka 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen dazu finden Interessierte unter www.diefachverbaende.de.

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe

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