Weitere Schritte: Diskussion über Parteiverbot der AfD

Deutschland erhebt sich gegen Hass und Hetze. Täglich gehen Tausende auf die Straße für ihre Demokratie.
Seit der Großdemonstration „Marburg gegen Rechts“ am Samstag (27. Januar) vor dem Erwin-Piscator-Haus (EPH) ist kein Tag vergangen, an dem in Deutschland nicht Zigtausende gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit auf die Straße gegangen sind. Mit 16.000 Teilnehmenden war die Kundgebung vor dem EPH wohl die größte Protestveranstaltung in der Marburger Geschichte. Immer engagierter wird überall im Land über ein Verbot der rechtsextremistischen AfD diskutiert.
Auch wenn ein Parteiverbot die „Ultima Ratio“ der politischen Auseinandersetzung ist, wächst die Einsicht in die Notwendigkeit der Diskussion darüber. Wenn das Grundgesetz (GG( diese Möglichkeit vorsieht, dann ist der Zeitpunkt für ihre Anwendung noch nie so deutlich erkennbar gewesen wie jetzt. Schließlich hat die politische Auseinandersetzung mit der AfD und ihrem rassistischen Populismus bislang offenkundig nicht ausgereicht, um diese menschenverachtende Partei in Schach zu halten.
Ohnehin wird ein Parteiverbot erst nach gründlicher – und damit vermutlich durchaus auch jahrelanger – Prüfung greifen. Diese sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Verbotsantrag ist auch richtig, damit die Demokratie nicht unter allzu häufiger und willfähriger Anwendung von Verbotsverfahren gegen missliebige Parteien zugrunde geht. Das Verfahren ist auch deshalb so langwierig, weil es die Bürgerinnen und Bürger nicht von ihrer demokratischen Pflicht zur politischen Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Parteien entbinden soll.
Dennoch ist es jetzt höchste Zeit, einen Verbotsantrag gegen die menschenfeindliche AfD auf den Weg zu bringen. Stellen müssen ihn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Besser wäre, sie stellten diesen Antrag gemeinsam.
Glaubwürdig kann dieser Antrag allerdings nur dann sein, wenn die Parteien, die sich selber gerne „in der Mitte“ verorten, endlich aufhören, Asylpolitik und Abschiebungen für die eigene politische Profilierung zu nutzen. Menschenfeindlichkeit kann nur bekämpfen, wer selbst nicht durch eigene menschenfeindliche Parolen aufgefallen ist. Darum muss jetzt gleichzeitig mit der Verbotsdiskussion auch endlich Schluss sein mit der beschämenden Asyldebatte in den sogenannten „bürgerlichen“ Parteien.
Marburg hat in diesem Punkt einige löbliche Aktivitäten vorgelegt. Die Initiative „200 nach Marburg“ ist eine klare Ansage der engagierten Stadtgesellschaft, dass Asylantinnen und Asylanten in der mittelhessischen Universitätsstadt willkommen sind. Die jüngste Städtepartnerschaft Marburgs mit Moshi in Tansania ist auch ein Bekenntnis zur Verantwortung Deutschlands für den Völkermord in seiner ehemaligen Kolonie „Deutsch Ostafrika“.

* Franz-Josef Hanke

Kommentare sind abgeschaltet.