Oberstadt erhalten: Böllerverbot gilt dort nicht nur an Silvester

Auf das Böllerverbot in der Oberstadt hat der Magistrat am Montag (18. Dezember) hingewiesen. Solch ein Verbot gilt auch in der Nähe der Elisabethkirche.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abfeuern von Raketen und Böllern in der Oberstadt grundsätzlich verboten. Das gilt nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über.
Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet bereits seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Dieses Verbot gilt seitdem für die komplette Oberstadt einschließlich Schloss und Schlosspark, Lutherischem Kirchhof sowie der Fläche vor der Elisabethkirche. An diesen Orten ist das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern wie Raketen oder Böllern untersagt.

* pm: Stadt Marburg

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