An Gedenktagen: Beflaggung der Stadt im Dezember

Die Beflaggung der Universitätsstadt Marburg im Dezember umfasst drei Termine. Gehisst wird die Flagge am Freitag (1. Dezember), Sonntag (3. Dezember) und Sonntag (10. Dezember).
Die Universitätsstadt Marburg hisst zu besonderen Anlässen wie Gedenk- oder Aktionstagen an allen städtischen Gebäuden sowie dem historischen Rathaus die städtische Flagge. Damit möchte Marburg auf die Bedeutung der jeweiligen Aktionstage aufmerksam machen. Für den Monat Dezember sind drei Beflaggungstermine geplant.
Zum Hessischen Verfassungstag am Freitag (1. Dezember) werden in Marburg öffentliche Gebäude zwischen 7 Uhr und dem Einbruch der Dunkelheit beflaggt. Die Hessische Verfassung trat am 1. Dezember 1946 in Kraft.
Ab 2015 untersuchte eine Enquetekommission des Hessischen Landtags zwei Jahre lang alle Artikel der Hessischen Verfassung und erarbeitete insgesamt 15 Änderungsvorschläge. Nachdem die Vorschläge im Dezember 2017 als Gesetzesentwürfe in den Landtag eingebracht worden waren, nahm der Hessische Landtag die Änderungsgesetze im Mai 2018 mit breiter Mehrheit an. Mit einer Volksabstimmung am 28. Oktober 2018 haben die Stimmberechtigten des Landes Hessen mehrheitlich die 15 Verfassungsänderungen angenommen.
Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung wird am Sonntag (3. Dezember) am Rathaus zwischen 7 Uhr und dem Einbruch der Dunkelheit die städtische Flagge gehisst. Der Gedenktag wird seit 1993 begangen. Er soll auf gesellschaftliche und bauliche Missstände aufmerksam machen, die Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen betreffen und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern.
Zum „Tag der Menschenrechte“ am Sonntag (10. Dezember) wird am Rathaus die städtische Flagge gehisst. Die Beflaggung beginnt um 7 Uhr und endet bei Einbruch der Dunkelheit. Am 10. Dezember 1948 einigten sich die damals 56 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erstmals auf einen gemeinsamen Katalog von Grundrechten – basierend auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, zitierte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die Erklärung. „Die Stadt Marburg vertritt diesen Grundsatz, indem sie sich für Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz sowie gegen Rassismus, Hass und Diskriminierung jeglicher Form einsetzt – nicht zuletzt, da sich die Stadt Marburg als ,Sicheren Hafen‘ für Menschen in Not versteht.“

* pm: Stadt Marburg

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