Ein „Vertreterbegehren“ zum Verkehrskonzept „MoVe 35“ hat Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies vorgeschlagen. Er mahnte ein gutes Miteinander in Marburg an.
Das eingereichte Bürgerbegehren zu MoVe 35 ist rechtlich unzulässig. Das Prüfergebnis des Wahlamts hat die Stadtverordnetenversammlung (StVV) am Freitag (24. November) bestätigt. Trotzdem können mehr als 8.000 Unterschriften aus der Stadtgesellschaft gegen das Mobilitätskonzept nicht unbeantwortet bleiben, erklärte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.
Deshalb schlägt er ein Vertreterbegehren zu MoVe 35 vor. Er versprach, den Stadtverordneten noch bis Jahresende einen Vorschlag vorzulegen. Die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger könnte dann mit der Europawahl im Juni 2024 stattfinden.
„Der Zusammenhalt der Stadt, ein gutes Miteinander der Menschen, das Bewusstsein, dass die Stadt niemanden vergisst, muss ein zentrales Ziel von Kommunalpolitik sein“, begründete Oberbürgermeister Spies den Vorschlag zur Abstimmung der Bevölkerung im Rahmen eines Vertreterbegehrens. Das gute Miteinander könne nur mit größtmöglichem Ausgleich der Interessen gelingen. „Das kann nur mit nachvollziehbaren, ausgewogenen Entscheidungen gelingen“, erläuterte Spies.
Im Fall des Mobilitätskonzepts sei das trotz der Mitwirkung aller Interessensgruppen an der Entwicklung, trotz der Expertise des bundesweit anerkannten Fachbüros, trotz der Notwendigkeit zum Ausgleich widerstreitender Interessen und Wünsche nicht gelungen, fasste der Oberbürgermeister zusammen: „Offenkundig haben wir nicht gut genug kommuniziert. Mehr Bürger*innen-Dialog wäre nötig gewesen.“
Diesen Dialog habe er vor allem an den konkreten Maßnahmen gesehen. „Das war ein Irrtum. Das bedauere ich und ich halte es mir auch vor, weil mir die Mitsprache der Bürger*innen wichtig ist, und weil diese Mitsprache nötig ist für den Zusammenhalt in der Stadt.“
Auch wenn 8.000 Unterschriften keine Mehrheit seien, werde die öffentliche Debatte um die Zukunft der Mobilität nicht beendet, nur weil das vorgelegte Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig und damit nicht zu einer Klärung beitragen kann, führte der Oberbürgermeister weiter aus. Für den Zusammenhalt der Stadt schlägt Spies deshalb ein Vertreterbegehren vor, das die Stadtverordneten beschließen können.
Der Oberbürgermeister sagte zu, dem Ältestenrat bis Jahresende einen rechtssicher vorbereiteten Entwurf für eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger vorzulegen: „Über diesen – oder auch andere – Entwürfe, müssen sich die Fraktionen einigen.“
Sollten die Stadtverordneten ein Vertreterbegehren bis spätestens Februar auf den Weg bringen, kann die Abstimmung gemeinsam mit der Europawahl am 9. Juni 2024 durchgeführt werden. „Lassen Sie uns im Respekt vor den Bürger*innen diesen Weg gehen“, sagte der Oberbürgermeister abschließend. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass am Ende nicht nur das gesamtstädtische Mobilitätskonzept MoVe 35 die Menschen in unserer Stadt überzeugt, sondern auch, dass wir nur so Zusammenhalt und Frieden in unserer Stadt sichern können.“
Seit dem 1. Januar 2016 kann eine Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung in Hessen laut Paragraf 8b der Hessischen Gemeindeordnung anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen. Dem so genannten Vertreterbegehren müssen mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gremiums zustimmen. In Marburg sind das mindestens 40 der 59 Stadtverordneten.
* pm: Stadt Marburg