Einen lückenlosen Schutz vor Diskriminierung hat die Lebenshilfe am Dienstag (7. November) gefordert. Anlass ist eine Anhörung des Deutschen Bundestags zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Bundesregierung muss jetzt ihr Versprechen einlösen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfassend reformieren. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich der Anhörung zum AGG am Mittwoch (8. November) im Deutschen Bundestag. „Damit private Dienstleistungen endlich barrierefrei zugänglich werden, darf die Reform nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte die Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt.
Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 121: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“ Bislang liegt aber noch kein entsprechender Gesetzesentwurf des zuständigen Ministeriums vor, obwohl nicht mehr viel Zeit bleibt, um dieses Vorhaben umzusetzen. „Die Bundesregierung muss nun endlich handeln, denn immer noch werden Menschen mit Behinderung in Deutschland durch bestehende Barrieren diskriminiert“, erklärte die – 1958 in Marburg gegründete – Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) an Dienstag (7. November).
Bauliche oder sprachliche Hindernisse erschweren beispielsweise das Einkaufen, das Geldabheben am Bankautomat, den Arzt- oder Friseurbesuch. Um diese Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, können die Verpflichtung zur Barrierefreiheit und sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ helfen. Schon ein bereitgestellter Strohhalm kann eine „angemessene Vorkehrung“ sein, wenn ein Gast im Restaurant wegen seiner Beeinträchtigung sein Glas nicht heben kann. „Der Gesetzgeber muss deshalb auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit sowie zu angemessenen Vorkehrungen verpflichten und ein einklagbares Recht im AGG verankern“, fordert die Lebenshilfe.
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe