19. Januar: Frist für Umtausch alter Führerscheine

Der Kreis weist auf den verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine hin. Er ist inzwischen auch online möglich.
Der Umtausch eines alten Führerscheins im Rahmen des gesetzlichen Pflichtumtauschs ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Marburg-Biedenkopf mittlerweile auch online möglich. Vor diesem Hintergrund weist der Kreis noch einmal auf den gesetzlichen Pflichtumtausch hin: Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren alten Papier-Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.
Personen aus Marburg-Biedenkopf, die in diesem Zeitraum geboren wurden, werden gebeten, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises für den Umtausch zu vereinbaren. Das ist über das Online-Portal unter termin.marburg-biedenkopf.de möglich.
Beim alternativ möglichen Online-Umtausch ist eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle hingegen nicht mehr erforderlich. Das Online-Verfahren ist über die Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/formularservice/Digitale-Dienstleistungen.php aufrufbar.
Bei dem Umtausch handelt es sich darüber hinaus lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokuments, die bestehende Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zum Umtausch sowie zu den jeweiligen Umtauschdaten finden sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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