Die Wahl zum Hessischen Landtag findet am Sonntag (8. Oktober) statt. Das Wahlamt ist ab Montag (28. August) im BIP am Rudolphsplatz.
Das Wahlamt für die Wahl zum Hessischen Landtag ist in der Zeit vom 28. August bis 6. Oktober am Rudolphsplatz in den Sitzungsräumen des Beratungszentrums BIP im Untergeschoss „Am Grün 16“ zu finden. Aufgrund verschiedener Veranstaltungen kann das Wahlamt diesmal nicht im Rathaus eingerichtet werden. Es ist ab Montag (28. August) geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag (6. Oktober) ist bis 13 Uhr geöffnet.
Marburgerinnen und Marburger, die am Wahltag verhindert sind, im Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das kann entweder persönlich im Wahlamt unter Vorlage des amtlichen Ausweises erfolgen oder schriftlich an den Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Rudolphsplatz, Am Grün 16, 35037 Marburg.
Für die schriftliche Beantragung wird die Wahlbenachrichtigung versendet, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular zu finden und auszufüllen ist. Die Wahlbenachrichtigung wird den Marburgerinnen und Marburgern bis Sonntag (17. September) zugestellt. Außerdem kann ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden: per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax an (06421) 201-1300 oder E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
Zudem kann die Antragstellung ab Montag (28. August) online über den entsprechenden Button auf der Homepage der Stadt Marburg unter
www.marburg.de
vorgenommen werden. Die Möglichkeit einer telefonischen Antragstellung besteht nicht.
Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift als den Hauptwohnsitz gesendet werden. Das geht auch ins Ausland. Dabei kann keine Garantie für den Postweg übernommen werden.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit des Antrags zu beachten. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Bis Freitag (6. Oktober) um 13 Uhr besteht die Möglichkeit, im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag (8. Oktober) um 18 Uhr – im Rathaus oder im Wahlamt am Rudolphsplatz eingegangen sein.
Wahlberechtigten, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, steht es zu, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag um 15 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag (7. Oktober) von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
* pm: Stadt Marburg
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