Der Marburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Markus Roth arbeitete in der „Fokusgruppe“ des Bundesfinanzministeriums. Private Altersvorsorge stand dabei im Fokus.
Private Altersvorsorge spielt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine zentrale Rolle bei der wirtschaftlichen Absicherung von Menschen für die Zeit nach ihrer Erwerbstätigkeit. Denn die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge kommen bei einer steigenden Zahl an Rentner*innen an ihre Grenzen. Das Bundesfinanzministerium hat im Winter eine „Fokusgruppe“ ins Leben gerufen, in der insgesamt 19 Expert*innen aus Wissenschaft, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Politik Empfehlungen für die Weiterentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge erarbeitet haben. Der Marburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Markus Roth hat in dieser Fokusgruppe mitgearbeitet.
Der Abschlussbericht der „Fokusgruppe“ wurde am Dienstag (18. Juli) veröffentlicht. Auftrag der „Fokusgruppe“ war es zum einen, zu prüfen ob private Produkte, die eine höhere Rendite ermöglichen als die bekannten Riester-Verträge, gefördert werden können. Zum anderen sollte die Möglichkeit der Einrichtung eines öffentlichen Fonds als kostengünstiges und effektives Angebot geprüft werden.
Die „Fokusgruppe“ empfiehlt bei der angestrebten Reform auf eine möglichst einfache, transparente und gut erklärbare geförderte private Altersvorsorge hinzuwirken. Garantieanforderungen sollten künftig entfallen, So soll auch eine Anlage nur in Aktien ermöglicht werden.
Ein besonderer Fokus wird auf Kosten gelegt, zudem soll bei den Förderquoten besser differenziert werden. Vor allem sollen untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Eltern besser berücksichtigt werden.
Außerdem soll die Auszahlungsphase flexibilisiert werden. Im Ergebnis verzichtete die „Fokusgruppe“ auf die Empfehlung eines öffentlichen Fonds und konzentrierte sich auf die Weiterentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge. Die Mehrheit der Mitglieder der „Fokusgruppe“ geht davon aus, dass wesentliche Ziele wie Kostensenkung und Vereinfachung von Produkten mit den – von der „Fokusgruppe“ empfohlenen – Maßnahmen erreicht werden können.
„Bei der Umsetzung der Empfehlungen sollte vor allem auf die Förderung der Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen geachtet werden“, bilanzierte Roth. „Dies kann durch Ausschreibungen besonders zertifizierter Produkte und die Förderung von Arbeitgeberleistungen auch im Rahmen der privaten Vorsorge erfolgen.“
* pm: Philipps-Universität Marburg