Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich. Die Lebenshilfe fordert Nachbesserungen an der Pflegereform.
Entsetzt ist die – 1958 in Marburg gegründete – Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) über die – am Mittwoch (5. April) bekannt gewordenen –
Änderungen an der geplanten Pflegereform. Das Bundeskabinett hatte an diesem Tag den Entwurf zum „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ beschlossen. Aus Sicht der Lebenshilfe verdient das Gesetz seinen Namen nicht mehr. Denn nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf ist das von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen schon lange geforderte Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI des Referentenentwurfes aus dem Gesundheitsministerium – nun gestrichen.
Diese Leistung hätte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung gebracht. Bisher können sie die Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen, weil es zum Einen zu wenig Kurzzeitpflege-Plätze gibt, und zum anderen, weil Eltern von Kindern mit Behinderung sie nicht über Nacht in eine Einrichtung geben möchten.
Das hat die BVLH-Vorsitzende Ulla Schmidt empört: „Die Herausnahme des gemeinsamen Jahresbetrags ist enttäuschend. Offensichtlich sieht die Bundesregierung die Menschen mit Behinderung nicht mehr.“
Immer noch gebe es keine Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe; sie haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
„Jetzt streicht die Ampel auch noch den gemeinsamen Jahresbetrag aus dem Gesetzesentwurf“, kritisierte Schmidt. „Es kann nicht sein, dass gerade die Leistungen für Familien mit Menschen mit Behinderung nun Sparzwängen zum Opfer fallen sollen. So kann es nicht bleiben. Der Bundestag muss den gemeinsamen Jahresbetrag dringend wieder ins Gesetz aufnehmen und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.“
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe