Abstand mit Anstand: Zum Ende der Maskenpflicht am 2. Februar

Die Maskenpflicht in Fernzügen wird am Donnerstag (2. Februar) aufgehoben. Das hat Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am Freitag (13. Januar) angekündigt.
Ebenfalls am Donnerstag (2. Februar) endet dann auch die Maskenpflicht in hessischen Bussen und Bahnen. Das hat der hessische Gesundheitsminister Kai Klose nach Lauterbachs Mitteilung sogleich angekündigt. Für die meisten Menschen ist das Ende der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) „die gute Nachricht der Woche. Für Vulnerable hingegen bringt diese Entscheidung erheblichen Stress mit sich.
Zwar geht die Corona-Pandemie nun allmählich in einen endemischen Zustand über; fort ist das Coronavirus aber beileibe nicht. Auch wenn der allergrößte Teil der Bevölkerung in Deutschland dank ihrer Impfungen und deren Auffrischungen sowie teilweise auch aufgrund eigener Ansteckung über eine stabile Immunität gegen das Coronavirus „SARS-CoV-2“ verfügt, gilt das noch lange nicht für alle. Ein Bevölkerungsanteil von knapp 10 Prozent kann sich aufgrund eigener Vorerkrankungen entweder nicht impfen lassen oder erwirbt selbst durch mehrmaliges Impfen keine Immunität gegen das Virus.
Bei knapp einem Prozent der Bevölkerung bewirken Impfungen absolut nichts. Ein etwas geringerer Anteil reagiert auf Impfungen mit heftigen Reaktionen, die teilweise dem „LongCovid-Syndrom“ ähneln. Eine weitere Gruppe muss eine Impfung aufgrund von Vorerkrankungen unbedingt vermeiden.
All das sollten die Menschen bedenken, die am Samstag (14. Januar) zum Neujahrsempfang der Stadt Marburg im Erwin-Piscator-Haus (EPH) oder in den darauffolgenden Tagen und Wochen anderswohin gehen, wo sich größere Menschenmassen knäueln. Allerdings sollten Vulnerable vernünftigerweise gar nicht zu solchen Veranstaltungen hingehen. Gedränge in der Stadt, in Geschäften und Veranstaltungsorten oder am Bahnsteig können sie jedoch nicht so einfach vermeiden.
Darum ist weiterhin Abstand mit Anstand geboten. Die Ankündigung der Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ist kein Startzeichen für hemmungsloses Herumstoßen oder Knutschen. Schließlich gilt die Maskenpflicht ja nicht ohne Grund weiterhin bis mindestens 15. April in arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Gerade auch deshalb ist die Vorlaufzeit von vier Wochen wichtig. Während dieser Zeit können sich die Menschen miteinander auf freiwillige Vorsichtsmaßnahmen gegenüber ihren Mitmenschen verständigen. Wenn das weithin geschieht, dann ist die Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV und bei Fernbussen und Bahnen am Ende eine gute Nachricht für alle.

* Franz-Josef Hanke

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