Warnung vor Wunden: Tipps für das Feuerwerk zu Silvester

Raketen und Böller können Brände und schwere Verletzungen verursachen. Der Kreis gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvester-Feuerwerk.
Am Silvesterabend wird das alte Jahr traditionell mit viel Lärm und Feuerwerk verabschiedet. Der Spaß der Silvesterknallerei birgt aber leider auch Gefahren und kann sehr unangenehme Folgen haben. Abgesehen von der dadurch ausgelösten Umweltbelastung mit Giftstoffen und Feinstaub sowie der Lärmbelästigung ist das Hantieren mit Feuerwerk für seine Anwender wie auch für Umstehende brandgefährlich.
„Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff“, warnte Kreisbrandinspektor Lars Schäfer. „Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen.“
Vor allem Kinder sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. „Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild manche schwere Verletzung oder auch Brände verhindern“, erläuterte Schäfer.
Zudem stellten nicht geprüfte Knallkörper – illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt – neben dem unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern eine besondere Gefahr dar. Für einen sicheren Jahreswechsel gab der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem Fachbereich Gefahrenabwehr eine Reihe von Tipps: „Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff; lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren!“
Die Gebrauchshinweise der Hersteller sollte man unbedingt beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten. Die Gebrauchsanweisung sollte bereits im Vorfeld und mit noch klarem Kopf sorgfältig gelesen werden.
Feuerwerkskörper darf man nur dort zünden, wo das auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller und Raketen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für das Umfeld von Fachwerkhäusern.
„Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein“, empfahl Schäfer. „Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings und unkontrolliert weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere!“
Knallkörper und Raketen sollte man nicht in der Hand halten sondern sofort wegwerfen! Wenn Knallkörper in der Hand explodieren, drohen schwerste Verletzungen. Keinesfalls sollte man Böller oder Raketen unter oder auf parkende oder fahrende Fahrzeuge werfen!
„Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her“, warnte der Kreisbrandinspektor. Dabei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
„Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist“, riet Schäfer. „Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen!“
Weiterhin empfahl er: „Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren: Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen! Halten Sie Fenster und Türen, insbesondere auch Dach- und Kellerfenster geschlossen!“
Bei einem Brand oder Unfall sollte man sofort den Notruf 112 wählen. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für schnelle und effektive Hilfe.
Feuerwerk sollte man richtig Abfeuern und für eine stabile Haltevorrichtung sorgen: Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser, auf Balkone oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Raketen dürfen nicht gebündelt werden, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
Bei fächerförmigem Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, was für Gebäude und umstehende Personen sehr gefährlich sein kann. Daher sollte man diese Fächer nur auf freiem Feld zünden.
Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, sollte man nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern sie mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern. Die Benutzung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist verboten!
Sollte dennoch etwas passieren, dann sollte man Ruhe bewahren und einen Notfall sofort über den Notruf 112 melden. Die Rettungsleitstelle ist natürlich auch an Silvester rund um die Uhr erreichbar.
Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, sollte man schnellstens erste Löschversuche unternehmen, um den Brand schon „im Keim““zu ersticken. Löschversuche sollte man aber nur unternehmen, wenn sie ohne Selbstgefährdung möglich sind!
„Betreten Sie niemals verqualmte Räume“, riet Schäfer. „Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür und alarmieren Sie die Feuerwehr und warten Sie vor dem Haus auf die Einsatzkräfte!“
Wenn Löschversuche nicht möglich sind, sollte man die Fenster des Raums schließen, wenn das ohne eigene Gefährdung möglich ist. Dann sollte man den Raum verlassen, in dem es brennt.
„Schließen Sie hinter sich die Tür“, empfahl Schäfer. „Hierdurch wird eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert.“
Andere Personen im Haus sollte man warnen und sich selber in Sicherheit bringen. „Helfen Sie anderen Personen bei Bedarf“, bat der Kreisbrandinspektor.
„Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum“, riet Schäfer. „schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar!“
Kleinere Brandverletzungen sollte man mit Wasser kühlen und anschließend abdecken. Nach Möglichkeit sollte man steriles Verbandmaterial nutzen zum Beispiel aus dem Auto-Verbandkasten. Feuerwehren, Notärzte und Rettungsdienst stehen im Landkreis Marburg-Biedenkopf auch in der Silvesternacht bereit, um im Notfall zu helfen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

2 Kommentare zu “Warnung vor Wunden: Tipps für das Feuerwerk zu Silvester

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