Vereinfachend: RP erlaubt Wahlwerbung außerhalb von Ortschaften
Wahlwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist erlaubt. Das Regierungspräsidium Gießen verzichtet zu den hessischen Kommunalwahlen auf Einzelgenehmigungen.
die Online-Zeitung für Marburg
Wahlwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist erlaubt. Das Regierungspräsidium Gießen verzichtet zu den hessischen Kommunalwahlen auf Einzelgenehmigungen.