Getanzt und gefeiert: Stadt weist auf Tanzverbot hin
Besondere Regelungen gelten an Ostern und den dazugehörigen Feiertagen für Veranstaltungen, Geschäfte und Spielhallen. Darauf hat die Stadt am Donnerstag (16. März) hingewiesen.
die Online-Zeitung für Marburg
Besondere Regelungen gelten an Ostern und den dazugehörigen Feiertagen für Veranstaltungen, Geschäfte und Spielhallen. Darauf hat die Stadt am Donnerstag (16. März) hingewiesen.