Gäste im Freien: Stadt erstattet Sondernutzungsgebühren
Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren für die Zeit der Corona-Geschäftsschließungen erstattet Die Stadt den Unternehmen zurück. Darauf wies die Gewerbeaufsicht noch einmal ausdrücklich hin.
die Online-Zeitung für Marburg
Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren für die Zeit der Corona-Geschäftsschließungen erstattet Die Stadt den Unternehmen zurück. Darauf wies die Gewerbeaufsicht noch einmal ausdrücklich hin.