Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren für die Zeit der Corona-Geschäftsschließungen erstattet Die Stadt den Unternehmen zurück. Darauf wies die Gewerbeaufsicht noch einmal ausdrücklich hin.
Dabei geht es um Gebühren, die Gastronomie und Geschäfte zahlen, wenn sie Stühle und Tische, Verkaufsauslagen und dergleichen im Außenbereich aufstellen. Da die Gewerbetreibenden diese Flächen während der Schließungen über Wochen nicht nutzen konnten, entfällt auch die Gebühr für diesen Zeitraum. Ein formloser Antrag per E-Mail an corona-stundung@marburg-stadt.de genügt.
* pm: Stadt Marburg