Adhoc: Auf Lahnbergen Radaranlage beschädigt
War es eine „adhoc-Reaktion“ nach dem Blitzen oder Wut über einen eingegangenen Bescheid wegen zu schnellen Fahrens oder nur „einfache Zerstörungswut“ Tatsache ist ein Schaden von vermutlich mindestens 2.500 Euro an einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.