Sich daranmachen: In Ronhausen Reifen plattgestochen
Auf 150 Euro wird der Schaden an einem schwarzen Ford geschätzt. Entstanden ist er zwischen Mittwoch (12. Juli) nach 15.30 Uhr und Donnerstag (13. Juli) vor 8 Uhr „In der Hohl“ in Ronhausen.
die Online-Zeitung für Marburg
Auf 150 Euro wird der Schaden an einem schwarzen Ford geschätzt. Entstanden ist er zwischen Mittwoch (12. Juli) nach 15.30 Uhr und Donnerstag (13. Juli) vor 8 Uhr „In der Hohl“ in Ronhausen.
Einen Schaden an einem sogenannten „Sitz-Scooter“ richteten Unbekannte in der Sudetenstraße an. Die Sitzfläche und Rückenlehne des Scooters war aufgeschlitzt.
Ein Hausmeister meldete am Dienstag (27. Juni) um 5.45 Uhr dass jemand am Hirschberg einen Feuerlöscher auf der Straße geleert hatte. Die Polizei ermittelt wegen Missbrauchs von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln sowie Sachbeschädigung.
Etwa 300 Euro beträgt der Schaden an einem schwarzen Mercedes. Unbekannte hatten am Samstag (10. Juni) zwischen 9 und 14 Uhr eine Scheibe des – in der Bahnhofstraße geparkten – Autos eingeworfen.
Eine Tür, ein WC und einen Seifenspender beschädigten Unbekannte in einer öffentlichen Toilette am Markt. Der Schaden von etwa 500 Euro entstand zwischen Mittwoch (17. Mai) nach 18 Uhr und Donnerstag (18. Mai) vor 10 Uhr.
In der Hohen Leuchte zerkratzten Unbekannte einen weißen Skoda Scala. Im Tatzeitraum zwischen Freitag (12. Mai) nach 23.30 Uhr und Mittwoch (17. Mai) vor 17 Uhr stand er auf einem Privatparkplatz.
Einen Schaden in unbekannter Höhe haben Zeugen an der Schranke vor der Zufahrt zur Kirche an der Biegenstraße festgestellt. Offenbar hatten Unbekannte den Schrankenbaum in einem nicht näher bekannten Zeitraum verbogen und damit unbrauchbar gemacht.
Die linke Fahrzeugseite eines geparkten blauen Skoda Fabia zerkratzten Unbekannte in der Odenwaldstraße. Zwischen Dienstag (9. Mai) nach 19 Uhr und Mittwoch (10. Mai) vor 9 Uhr verursachten sie einen Schaden von etwa 1.000 Euro.
Die Seitenscheibe eines Vito war eingeschlagen. Ob es sich dabei um Vandalismus handelt oder ob Zeugen die Täter bei einem versuchten Diebstahl störten, steht nicht fest.