Informationen für Impfwillige: Kreis wendet sich an Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine informiert der Kreis über Gesundheitsschutz. Was ist zu beachten bezüglich Impfungen und Tests im Zusammenhang mit Corona?
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf informiert über den Gesundheitsschutz für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Die Informationen richten sich an Privatpersonen, die in der kommenden Zeit Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen möchten sowie an Menschen, die aus der Ukraine in den Landkreis kommen.
Bei der Aufnahme von Personen ist auf alle üblichen Regeln zum Infektionsschutz zu achten. Wer Erkältungssymptome bekommt, sollte möglichst umgehend Abstand zu anderen Personen halten, sich in einem anderen Raum aufhalten, Maske tragen und sich testen lassen. Zudem gilt, auf ausreichendes Lüften zu achten.
Anlaufstellen bei Erkrankungen sind Hausarztpraxen oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst. Er ist unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Bürgertestzentren im Landkreis Marburg-Biedenkopf bieten kostenlose Corona-Tests vor Ort auch für Geflüchtete aus der Ukraine an. Eine Übersicht der Teststellen im Kreis findet sich online unter www.lkmb.de/testen.
Dort gibt es auch weitereInformationen. Darunter sind auch Angaben zu den unterschiedlichen Testverfahren wie Antigen-Schnelltest und PCR-Test sowie zu Teststellen in Hessen.
Jeder positive Corona-Test bedeutet automatisch die Pflicht zur Isolation für zehn Tage in der Wohnung. Dafür ist keine Anordnung des Gesundheitsamts nötig. Allein der positive Test bedeutet die Pflicht zur sofortigen Isolation.
Nach einem positiven Selbsttest oder Schnelltest muss anschließend ein PCR-Test erfolgen. Für diesen Test darf die Wohnung verlassen werden. Dafür sollte telefonisch oder per E-Mail der Kontakt zu einer Hausarztpraxis aufgenommen werden.
Auch für alle anderen Personen des selben Hausstands besteht die Pflicht zur Quarantäne in der Wohnung. Von einer Quarantäne ausgenommen sind allerdings enge Kontaktpersonen auch aus dem Hausstand, die entweder dreifach geimpft –
also „geboostert“ sind, doppelt oder einfach geimpft und genesen, sind in jeglicher Reihenfolge, Frisch doppelt geimpft sind ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung bis maximal 90 Tage nach der Zweitimpfung oder Frisch genesen sind ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Abstrich bis maximal 90 Tage nach Abstrichdatum. Impfungen mit den Impfstoffen von „Sputnik“ und „Sinovac“ werden dabei allerdings nicht anerkannt.
Auch für Geflüchtete aus der Ukraine sind die Impfungen kostenlos. Der Personalausweis sowie – wenn vorhanden – ein Impfpass sollten mitgebracht werden. Eine Übersicht über die bisher geplanten Impfaktionen des Gesundheitsamts findet sich auf

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