Vertretung von Alten: Kreisseniorenrat wird neu gewählt

Der Kreisseniorenrat erneuert sich. Dazu stellen sich Seniorinnen und Senioren zur Wahl.
Der Kreisseniorenrat (KSR) wird neu gewählt. Die Wahlunterlagen versendet der Kreis in den kommenden Tagen. Bis Sonntag ( 4. April) um 15 Uhr können die Wahlbriefe an den Landkreis zurückgesandt werden.
In seiner neuen Zusammensetzung wird der Kreisseniorenrat voraussichtlich im Mai 2022 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises, die das Kommunalwahlrecht besitzen, das 63. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Landkreis gemeldet waren. Der KSR ist parteiunabhängig, überkonfessionell und vertritt selbständig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Rat dient als Sprachrohr der älteren Generationen in Zusammenarbeit mit den Institutionen, Verbänden und Gruppen, die sich um die Anliegen älterer Menschen kümmern. Er hat insbesondere die Aufgabe, diese Interessen auf Kreisebene zu vertreten und an der Bearbeitung seniorenrelevanter Belange mitzuwirken.
Das Gremium wird für eine Dauer von drei Jahren gewählt und kann bis zu 31 Mitglieder zählen. Die Anzahl der Sitze im Kreisseniorenrat richtet sich entsprechend der Wahlordnung nach der Einwohnerzahl der Kommunen.
Städte und Gemeinden bis 10.000 Einwohner erhalten einen Sitz. Kommunen mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern sind mit zwei Sitzen vertreten. Solche mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern haben drei Sitze und Kommunen ab 50.000 Einwohnern vier Sitze.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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