Corona-Regeln: Änderungen bei Bädern, Stadtbücherei und VHS

Änderungen der Corona-Regeln treten am Freitag (4. März) in Kraft. Sie gelten für die städtischen Bäder, die Volkshochschule und die Stadtbücherei.
Aufgrund der neuen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen ändern sich die Einlassbestimmungen für die Stadtbücherei, die Volkshochschule sowie die städtischen Bäder. In diesen Einrichtungen wird vorerst einheitlich die 3G-Regel gelten.
Das Erwin-Piscator-Haus (EPH)ist nur im Rahmen von Veranstaltungen geöffnet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich bei Fragen bezüglich der Zugangsregelung direkt an den Veranstalter zu wenden.
Der Besuch der Stadtbücherei Marburg ist ab Freitag für Geimpfte, „Genesene“ oder Getestete (3G) möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder im Vorschulalter. Die bisherige 3G-Plus-Regel entfällt.
Der Nachweis über 3G ist bei Betreten der Stadtbücherei vorzulegen. Dafür benötigt werden ein Impfnachweis, oder ein Nachweis über die Genesung von COVID 19. Alternativ möglich ist auch ein negativer Antigen-Schnelltest einer Testeinrichtung, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist.
Der Nachweis kann per Smartphone, Impfausweis oder Ausdruck erbracht werden. Für Schulkinder genügt weiterhin das von den Schulen ausgefüllte Testheft. Darüber hinaus gelten weiterhin die bisherigen Hygieneregeln.
Die Stadtbücherei an der Ketzerbach hat zu ihren regulären Zeiten dienstags, donnerstags und freitags von 12 bis 18.30 Uhr sowie Mittwoch und Samstag von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Die Rückgabe von Medien ist durchgängig über die Rückgabebox am Hintereingang möglich. Auskunft wird unter der Telefonnummer 06421/201-1248 erteilt.
Mit der neuen Schutzverordnung ändern sich auch in den städtischen Bädern die Einlassbestimmungen. Das bedeutet, dass künftig die 3G-Regelung gilt. Demnach dürfen Personen die Bäder besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können.
Dabei gilt als Nachweis sowohl der Antigentest eines zertifizierten Testcenters als auch ein PCR-Test. Grundsätzlich ist zusätzlich ein amtliches Ausweispapier im Original vorzulegen.
Kinder unter sechs Jahren beziehungsweise bis zur Einschulung benötigen keinen Test für den Einlass. Das regelmäßig geführte Testheft ermöglicht Schülerinnen und Schülern den Eintritt in die Bäder. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen gelten die bisherigen Hygiene-
und Abstandsregelungen uneingeschränkt weiter. Für das AquaMar ist die Zahl der gleichzeitigen Badegäste bis auf Weiteres auf 150 begrenzt.
Im Hallenbad Wehrda bleibt es für die Wochenenden bei den beiden Zeitfenstern mit Online-Reservierung. Auch in der Sauna im AquaMar bleibt es zunächst bei den beiden Zeitfenstern mit vorheriger Online-Reservierung. Weitere Informationen gibt es auf www.marburg.de/aquamar.
In der Volkshochschule gilt bereits für alle Kurse, die in Innenräumen stattfanden, die 3G-Regel. Davon ausgenommen waren Kurse der Gesundheitsbildung und Bewegung in Innenräumen. Für sie galt 2G-Plus.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Schutzverordnung am Freitag wird auch für diese Kurse die 3G-Regel gelten. Die Maskenpflicht am Platz bleibt jedoch –
entgegen der schulischen Praxis – für die Volkshochschulangebote noch über Montag (7. März) hinaus bestehen.

* pm: Stadt Marburg

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