An zwei Kontrolltagen stellten Fahnder in insgesamt zehn Betrieben in Marburg und einem in Stadtallendorf unterschiedliche Verstöße fest. Bei der Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen beschlagnahmten sie vier Geldspielautomaten.
Am Mittwoch (12. Januar) griffen die Fahnder – unterstützt durch die Bereitschaftspolizei und Mitarbeiter der Ordnungsämter – erstmals zu und beschlagnahmten in einer Spielhalle in Marburg einen, in einem Cafe in Marburg zwei und in einem Cafe in Stadtallendorf einen weiteren illegal betriebenen Geldspielautomaten. Die für die Durchsuchungen von der Staatsanwaltschaft Marburg beantragten und vom Amtsgericht Marburg erlassenen Beschlüsse waren das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der „BAO Spektrum“. Weitere Gründe für eine sofortige Schließung der Betriebe oder für Festnahmen ergaben sich nicht.
Der zweite Kontrolltag war Mittwoch (19. Januar). Die Kriminalpolizei Marburg überprüfte – erneut unterstützt durch die Bereitschaftspolizei und in enger Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Marburg und dem Hauptzollamt Gießen – in Marburg insgesamt 65 Anwesende in acht Betrieben. In der Hälfte der Betriebe gab es keinerlei Beanstandungen. In einer Bar erfolgte die Ahndung von zwei Verstößen gegen die Coronaschutzbestimmungen.
In zwei Betrieben gab es baurechtliche Mängel und in einem weiteren lagen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und die Spielhallenverordnung vor. Auch dabei ergaben sich keine Notwendigkeiten sofortiger Schließungen. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben nach dem Mindestlohngesetz durch das Hauptzollamt ist noch nicht abgeschlossen.
Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte im Jahr 2021 nach immer wieder eingehenden Hinweisen auf einen Zusammenhang zwischen Wettbüros und Spielhallen mit kriminellem Handeln – zum Beispiel illegalem Glücksspiel, Inverkehrbringen von Falschgeld oder Schwarzarbeit – das Projekt „Spektrum“ gestartet. Das Projekt war zunächst begrenzt auf die Polizeidirektion Gießen, jedoch in kurzer Zeit so erfolgreich, dass eine Ausweitung auf alle anderen Polizeidirektionen des Präsidiums erfolgte. Als „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO) der Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mittelhessen arbeitet die „BAO Spektrum“ seit dem 1. Juli 2021.
Bis heute gab es in allen Landkreisen des Polizeipräsidiums eine Vielzahl von Kontrollen mit Sicherstellungen von illegal betriebenen Spielgeräten und Wettterminals. Ein solches Gerät macht im Jahr mehrere Zehntausend Euro Umsatz. 2021 hat die „BAO Spektrum“ Dutzende davon sichergestellt.
„Wir haben darüber hinaus zum Teil gravierende Verstöße festgestellt, etwa zoll-, steuer- und baurechtliche Verstöße“, berichtete “ Polizeipräsident Bernd Paul. „Immer arbeiten wir eng mit anderen Behörden, wie dem Zoll, dem Regierungspräsidium und der Stadt zusammen.“
Der Paragraf 284 des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe, der Paragraf 285 die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Das erste Vergehen führt zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wobei sich der Strafahmen zum Beispiel bei gewerbsmäßigem Handeln auf eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren erweitert. Die Beteiligung führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Die beim Glücksspiel verwandten Geräte oder etwaiges Geld unterliegen der Einziehung. Die strafrechtlichen sind unabhängig von etwaigen gewerberechtlichen Konsequenzen.
* pm: Polizei Marburg