Droge Alkohol: Zivilstreife sah Schluck aus der Pulle

Ein 34 Jahre alter Mann nutzte am Donnerstag (26. August) einen Stopp an der roten Ampel am Erlenring, um in die Mittelkonsole zu greifen und sich einen Schluck Bier aus der Flasche zu gönnen. Dummerweise stand er dabei direkt neben einer Zivilstreife.
Zwar ergab die anschließende Kontrolle um 20.47 Uhr trotz des deutlich entgegenströmenden Alkoholgeruchs einen nur geringfügigen Einfluss von – laut Test – 0,26 Promille; allerdings ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Konsum von anderen berauschenden Mitteln. Der Drogentest bestätigte den Verdacht mit einer Reaktion auf THC und Amphetamine. Die Folgen waren eine Blutprobe und ein Ende der Autofahrt.
Eine Autofahrerin glaubte, dass die Polizei nur einen einzigen Test zur Klärung eines eventuellen Einflusses von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln durchführen dürfe. Sie verweigerte daher den Drogentest, nachdem der Alkotest trotz des Einräumens des Genusses von Alkohol vor Fahrtantritt 0,0 Promille anzeigte.
Die Annahme der Frau war jedoch falsch. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl von durchzuführendenden Tests, aber grundsätzlich sind alle Tests freiwillig.
Die Tests geben in erster Linie den Betroffenen die Möglichkeit, den Verdacht des Einflusses von Alkohol oder Drogen vor Ort auszuräumen. Negative Testergebnisse bewahren insbesondere vor einer Blutprobe oder Untersagung einer Weiterfahrt. Die Verweigerung eines Tests indes bewahrt definitiv nicht vor weiteren Maßnahmen, sofern Verdachtsmomente den Einfluss von Alkohol oder Drogen vorliegen.
So musste dann auch die 21 Jahre alte Autofahrerin nach der Kontrolle in der Nacht zum Freitag (27. August) um 3 Uhr ihr Auto in Cappel stehenlassen und mit zur Blutprobe. Die Polizei fand zudem bei ihrer Durchsuchung in der Handtasche eine geringe Menge Betäubungsmittel.

* pm: Polizei Marburg

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