Ab Montag (19. April) bis zunächst Freitag (30. April) ist der Präsenzunterricht an allen Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ausgesetzt. Regelungen des Landes verschärfen Kinderbetreuung: nur noch in Fällen dringender Notwendigkeit.
Die aktuelle Pandemie-Entwicklung erfordert weitere Maßnahmen an den Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Auf Grundlage des aktuellen Eskalationskonzepts des Landes Hessen und einer entsprechenden Anordnung des Gesundheitsamts des Landkreises Marburg-Biedenkopf für die Schulklassen eins bis sechs, wird der Präsenzunterricht an allen Grundschulen, weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ausgesetzt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen. Auch Abschlussprüfungen einschließlich der schriftlichen Abiturprüfung finden wie geplant statt.
Die Regelungen zum Distanzunterricht gelten zunächst bis zum 30. April 2021. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie für die Kinder der Vorklassen wird eine Notbetreuung angeboten.
Für Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und Kindertagespflegestellen gilt ab Montag (19. April) die Neufassung der Corona-Einrichtungsschutzverordnung der Hessischen Landesregierung. Danach gilt grundsätzlich ein Betretungsverbot. Die Kinderbetreuung soll nur in Fällen einer dringenden Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden. Wann diese Voraussetzungen vorliegt, muss im Rahmen der Landesverordnung der Träger der jeweiligen Einrichtung entscheiden.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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