Alkohol und Wut: Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zu Corona

Ein Alkoholverbot und Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen gibt es ab Donnerstag (1. April) im Landkreis. Dazu bereitet die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung vor.
Ab Donnerstag (1. April) gilt zunächst bis Sonntag (18. April) ein Alkoholverbot sowie eine Maskenpflicht für besonders frequentierte öffentliche Bereiche im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Betroffen sind von den jeweiligen Kommunen gemeldete Bereiche in der Universitätsstadt Marburg, den Städten Stadtallendorf, Biedenkopf, Neustadt und der Gemeinde Bad Endbach.
Das hat der Corona-Stab des Landkreises Marburg-Biedenkopf am Dienstag (30. März) beschlossen und eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Weitere Maßnahmen werden vorbereitet.
Der Corona-Stab des Landkreises Marburg-Biedenkopf erörtert kontinuierlich die Lage sowie geeignete und angemessene Maßnahmen zur Reaktion auf das Corona-Infektionsgeschehen. Den Rahmen dafür setzt neben dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes insbesondere das Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung.
Auf dieser Grundlage hat der Landkreis am Dienstag (30. März) beschlossen, dass in besonders frequentierten Bereichen im Landkreis der Konsum von Alkohol untersagt und eine Mund-Nasen-Bedenkung zu tragen ist. Grundlage der Festlegung der Orte sind entsprechende Meldungen der jeweiligen Kommunen. Die dazu notwendige Regelung per Allgemeinverfügung wird im Laufe des Mittwochs (31. März) veröffentlicht, so dass das Alkohol-Verbot beziehungsweise die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung ab Donnerstag (1. April) 2021, gilt.
Zudem prüft der Landkreis auf Grundlage des Eskalationskonzepts der Landesregierung weitergehende Maßnahmen für den Fall, dass die Inzidenz für mehrere Tage die Marke von 200 überschreitet. Derzeit gilt in Bezug auf das Infektionsgeschehen in Marburg-Biedenkopf nach wie vor, dass sich die Fallentwicklung im Landkreis nicht an größeren Einzelereignissen festmachen lässt. Die Fallzahlen steigen in allen Teilen des Landkreises, was dem Infektionsgeschehen insgesamt – also der Fallzahlenentwicklung auf Landes- und Bundesebene – entspricht.
Grund dafür ist insbesondere die Verbreitung der ansteckenderen sogenannten „Britischen Variante“ des Corona-Virus, B.1.1.7. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Neuinfektionen mittlerweile zum allergrößten Teil auf diese Variante zurückgehen. Andere Virus-Varianten sind bislang im Kreisgebiet nicht bekannt geworden.
An verschiedenen Orten gelten ab Donnerstag ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht. In der Universitätsstadt Marburg sind das beliebte Treffpunkte wie die Lahnterrassen, der Elisabeth-Blochmann-Platz, der Gerhard-Jahn-Platz, der Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses (EPH), der Vorplatz des Hauptbahnhofs samt Busbahnhof, der Friedrichsplatz, der Messeplatz Afföller, der Christa-Czempiel-Platz auf dem Richtsberg, der Dallesplatz in Ockershausen und der Schlosspark, der Schülerpark, der Northampton-Park, der Alte Botanische Garten, das Lahnvorland und die Lahnauen von der Südspange bis zu den Afföllerwiesen und der Heinrich-Pöttner-Brücke. Hinzu kommen nahezu die gesamte Oberstadt mit Hanno-Drechsler-Platz, Untergasse, Barfüßerstraße, Markt, Ritterstraße, Schlosstreppe, Schlosssteig, Nikolaistraße,, Lutherischem Kirchhof, Marktgasse, Hofstatt, Lahntor, Hirschberg, Reitgasse, Wettergasse, Neustadt, Steinweg und Pilgrimstein sowie Rudolphsplatz, Bahnhofstraße und der Ortenbergsteg.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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