Landrätin Kirsten Fründt hat Vertretern der Baugenossenschaft für den Kreis Biedenkopf sowie der Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Marburg-Cappel Förderbescheide von insgesamt 250.000 Euro überreicht. Mit dem Geld fördert der Kreis Projekte für den sozialen Wohnungsbau.
„Es steht außer Frage, dass wir als Landkreis den sozialen Wohnungsbau fördern“, betonte Landrätin Fründt bei der Übergabe der Bescheide im Landratsamt. „Bezahlbarer Wohnraum ist ein elementarer Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe.“
Der Kreistag hatte bereits im Juni 2020 ein Zukunfts-Paket zur Bewältigung der Corona-Krise im Landkreis Marburg-Biedenkopf beschlossen. Darin sind finanzielle Mittel von 300.000 Euro zur Förderung bezahlbaren Wohnraums beziehungsweise zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden im Landkreis enthalten. Mit den Fördergeldern für die energetischen Sanierungen sind so weniger starke Mieterhöhungen notwendig.
Neben der Planung zur Errichtung eines Wohngebiets samt Büroräumen und Dienstflächen entlang der Beltershäuser Straße in Cappel für 50.000 Euro sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Zuschuss an die Wohnungsbaugenossenschaften vorgesehen, an denen der Landkreis beteiligt ist. Das sind die Gemeinnützige Baugenossenschaft für den Kreis Biedenkopf, die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Marburg-Cappel sowie die Herrenwald Wohnbau Stadtallendorf. Davon haben zwei Gesellschaften eine Zuwendung für ihre Projekte beantragt:
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft für den Kreis Biedenkopf plant die Fördergelder in die umfangreiche energetische Modernisierung der beiden Wohneinheiten „Am Roten Stein 1 und 3“ in Biedenkopf zu investieren. Die Kosten dafür liegen bei 1.100.000 Euro, Der Kreis fördert das Vorhaben mit 216.614 Euro.
Die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Marburg-Cappel plant ebenfalls die energetische Modernisierung in einem ihrer Gebäude in Cölbe. Die Kosten dafür belaufen sich auf 170.000 Euro. Der Kreis fördert das Vorhaben mit 33.386 Euro.
Zur Entwicklung der Kriterien für die Mittelvergabe hat sich der Kreis in zwei Gesprächsrunden mit den beteiligten Wohnbaugenossenschaften auf ein unkompliziertes und praktisches Verfahren geeinigt.Es sieht die prozentuale Vergabe der Fördergelder vor, die sich anhand der eingereichten Projekte berechnet.
Die zunächst im Zuge des Corona-Hilfspakets ins Leben gerufene Förderung des sozialen Wohnungsbaus soll in Zukunft verstetigt werden. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Wohnbaugenossenschaften bei konkreten Projektvorhaben die Möglichkeit zu geben, eine Bezuschussung durch den Landkreis zu beantragen. Die genauen Richtlinien für die Vergabe der Fördersummen sollen gemeinsam in der Arbeitsgruppe „Finanzierungsmöglichkeiten“ des Bündnisses für Wohnen erstellt werden.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf