Schaden an Gesundheit: Fründt für vorsichtige Lockerung

Landrätin Kirsten Fründt begrüßt die von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen zur vorsichtigen Lockerung der Corona-Maßnahmen. Sie erkennt die positiven Wirkungen, die durch die bisher ergriffenen Maßnahmen erzielt wurden.
Gleichwohl müsste die Lockerung dieser Maßnahmen mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein erfolgen. „Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden“, warnte Fründt. „Zwar hat sich die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt; das Risiko ist aber noch nicht gebannt. Um die bisher gemeinsam erreichten Erfolge nicht zu gefährden, muss die Rückkehr zur Normalität Schritt für Schritt erfolgen“
Wichtigstes Instrument sei nach wie vor die Beschränkung sozialer Kontakte in der Öffentlichkeit sowie im privaten Umfeld, um die Infektionsgefahr so weit wie möglich zu verringern. Die Landrätin dankte den Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag (16. April) für ihr besonnenes und verantwortungsbewusstes Verhalten in den zurückliegenden Wochen. Das habe – gemeinsam mit der vorbildlichen Arbeit der Mitarbeitenden des Gesundheitsamts – maßgeblich mit dazu beigetragen, dass sich die Ausbreitung der Epidemie verlangsamt hat.
„Aber: Wir sind zu einem Marathon gestartet und noch lange nicht am Ziel“, erklärte Fründt. „Wir brauchen jetzt Geduld und Ausdauer.“
Die Landrätin ist sich der Tatsache bewusst, dass die gegenwärtige Situation für viele Menschen eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Sie ist sich aber auch sicher, dass die jetzt vereinbarten Regelungen zu einer Lockerung der Maßnahmen auch entlastend wirken.
Der Kreis warte jetzt ab, wie das Land die vereinbarten Regelungen in anwendbare Rechtsverordnungen forme. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben. Gerade im Schulbereich müssten vor einer teilweisen Rückkehr zum Unterricht umfangreiche Maßnahmen vorbereitet werden, um diese schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs und den Infektionsschutz klug miteinander zu verzahnen.
„Auch hier warten wir auf die Vorgaben der Landesregierung, um handeln zu können“, sagte Fründt. Gleiches gelte für die Lockerungen im Einzelhandel. Dort sei noch eine Reihe offener Fragen zur praktischen Umsetzung zu klären. Fründt ist aber zuversichtlich, dass auch hier zeitnah Regelungen getroffen werden, die sinnvoll sind.
Die Landrätin schließt sich der Empfehlung an, Mundschutzmasken zu tragen in Bereichen, in denen ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann. Die Notwendigkeit einer generellen Verpflichtung zum Tragen solcher Masken sieht die Landrätin derzeit aber nicht.
Die Verwendung einer App auf freiwilliger Basis, um Kontakte nachverfolgen sowie Infektionsketten erkennen und unterbrechen zu können, sieht die Landrätin durchaus positiv. Dieses digitale Hilfsmittel könne die Arbeit des Gesundheitsamts unterstützen. Sie weist allerdings auch darauf hin, dass dabei die Aspekte des Datenschutzes unbedingt berücksichtigt werden müssten, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht auszuhöhlen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Kommentare sind abgeschaltet.