Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist auf 78 gestiegen. Vier Betroffene befinden sich in stationärer Behandlung
13 Patienten gelten inzwischen wieder als gesund. Diese Zahlen zu Covid-19-Infektionen hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Mittwoch (25. März) veröffentlicht.
Außerdem hat er den Kommunen Empfehlungen für die Veranstaltung von Trauerfeiern und Beerdigungen gegeben. Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) weist zudem auf wichtige Regeln zur Abfallentsorgung für Haushalte hin, die sich in Quarantäne befinden.
„Ziel ist es, Angehörigen bei einer Trauerfeier oder Beerdigung einen würdevollen Abschied von Verstorbenen zu ermöglichen und dabei gleichzeitig das Infektionsrisiko gering zu halten“, machte Landrätin Kirsten Fründt deutlich. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf spreche daher den Städten und Gemeinden Empfehlungen für die Veranstaltung von Trauerfeiern und Beerdigungen aus.
Beerdigungen und Trauerfeiern sollen demnach nur im engsten Familien- oder Freundeskreis stattfinden. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmendenzahl von 20 Personen, inklusive des erforderlichen Fachpersonals wie beispielsweise Pfarrer, Mitarbeitende des Bestattungsinstituts und Sargträger. Die Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden.
Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ausgenommen davon sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Die Empfehlungen gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf der Trauerfeier oder Beerdigung. Der für die Trauerfeierlichkeit oder Bestattung verantwortliche Bestatter hat auf die Einhaltung der Hinweise zu achten.
Außerdem hat er alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Zunamen, Adressen und Telefonnummern zu erfassen. Diese Liste ist von dem Bestatter mindestens sechs Wochen lang aufzubewahren und auf Anforderung dem Gesundheitsamt auszuhändigen oder zu übermitteln.
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) weist zudem auf wichtige Regeln zur Abfallentsorgung für Haushalte unter Quarantäne hin: Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile – möglichst reißfeste –
Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Zudem weist die ALF darauf hin, dass zum Schutz der Mitarbeitenden sowie zur Sicherstellung der Abfallentsorgung alle Anlagen für private Anlieferungen geschlossen sind.Seit Samstag (21. März) 2020 finden zudem keine Sonderabfallsammlungen mehr statt. Für Rückfragen steht die ALF unter der Telefonnummer 0800/2 53 10 00 zur Verfügung.
* pm: Philipps-Universität Marburg