Recht auf Betreuung: Bei Kindergarten bis 10. Januar anmelden

Eltern, die für ihre Kinder im Kindergartenjahr 2020/2021 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend machen wollen, bittet die Stadt um Anmeldung bis Freitag (10. Januar). Betroffen davon sind Kinder, die in der Zeit vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 drei Jahre alt werden.
Die Anmeldung dient dem städtischen Fachdienst Kinderbetreuung für eine rechtzeitige Planung und Organisation der Platzvergabe. Erfahrungsgemäß trägt sie dazu bei, dass die Wünsche der Eltern für eine Einrichtung ihrer Wahl dadurch am ehesten berücksichtigt werden können.
Für die städtischen Tageseinrichtungen können Eltern ihre Kinder beim Fachdienst Kinderbetreuung im Gebäude Friedrichstraße 36 beziehungsweise direkt in der ausgewählten Tageseinrichtung anmelden. Die Platzzusage erfolgt dann über den Fachdienst. Fragen zu dem gewünschten Anmeldeverfahren beantworten Elke Schneider, Carola Sohn und Hannelore Wiegand vom Fachdienst Kinderbetreuung der Universitätsstadt Marburg.
Bei den Tageseinrichtungen der Freien Träger erfolgt die Anmeldung der Kinder direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Eine Adressenliste aller Kinderbetreuungseinrichtungen in der Universitätsstadt Marburg ist beim Fachdienst Kinderbetreuung erhältlich oder unter www.marburg.de/leben-in-marburg/menschen-in-marburg/kinder-und-jugendliche/betreuungsangebote abrufbar.

* pm: Stadt Marburg

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