700 Ehrenamtliche helfen in Marburg bei Wahl und Volksabstimmung am Sonntag (28. Oktober). Hessen bestimmt einen neuen Landtag und stimmt über 15 Verfassungsänderungen ab.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für einen reibungslosen Ablauf am Tag der Wahlen werden in Marburg insgesamt rund 700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen, die in den 74 Wahlbezirken der Stadt im Einsatz sind, um Stimmzettel auszugeben und nach Schließung der Wahllokale die Stimmen auszuzählen. Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, hat trotzdem die Möglichkeit, seine Stimmen abzugeben.
Im Erdgeschoss des Rathauses ist das Wahlamt eingerichtet. Dort können alle Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines amtlichen Ausweises persönlich beantragen. Wer möchte, kann den Stimmzettel direkt vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen.
Das Wahlamt ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr geöffnet, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag (26. Oktober) hat das Wahlamt bis 13 Uhr geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen können ebenso schriftlich angefordert werden entweder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift an „Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlamt, Rathaus, Markt 1, 35037 Marburg“. Außerdem können die Briefwahlunterlagen online über einen Button auf der Startseite der Homepage der Stadt Marburg unter www.marburg.de beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Auf Wunsch werden die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Anschrift als den Hauptwohnsitz gesandt, auch ins Ausland. Allerdings übernimmt die Universitätsstadt Marburg keine Garantie für den Postweg. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit des Antrags zu beachten.
Bis Freitag (26. Oktober) um 13 Uhr können im Wahlamt Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag (28. Oktober) um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Nur Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag vor 15 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7.30 Uhr bis 15 Uhr und am Samstag (27. Oktober) von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
* pm: Stadt Marburg