Die Lebenshilfe fordert umfassende und abgestimmte Neuregelungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Sie sollten die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung stärken und nicht gefährden.
Der Deutsche Bundesrat befasst sich am Freitag (25. September) in erster Lesung mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) sieht die Neuregelungen kritisch. „Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient“, erklärte die BVLH-Vorsitzende Ulla Schmidt. „So bleibt die seit Jahren versprochene inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf der Strecke. Es wird kein Gesetz geschaffen, das endlich auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung umfassend da ist und Zuständigkeitsstreitigkeiten sowie Bürokratie abbauen würde. Stattdessen soll nun eine Strukturreform umgesetzt werden, die zahlreiche grundlegende Fragen offenlässt. Im besten Fall bleibt sie wirkungslos, im schlechtesten Fall führt sie zu erheblichen Leistungseinschränkungen.“
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich in einer – mehr als 40 Seiten umfassenden – Stellungnahme detailliert mit dem Kabinettsbeschluss auseinandergesetzt und zu allen wesentlichen Regelungen Stellung genommen. Sie fordert insbesondere eine in sich stimmige Gesetzgebung. Änderungen bei der Schulassistenz dürften nicht isoliert beschlossen werden, sondern müssten gemeinsam mit den für den Winter angekündigten Reformen der Eingliederungshilfe sowie den weiteren für 2027 vorgesehenen Strukturveränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe beraten werden.
Zudem fordert die Lebenshilfe gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zur Schaffung inklusiver Schulen. Nur wenn dort strukturell und verlässlich Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bereitgestellt wird, könne verhindert werden, dass die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe weiter ansteigen. Darüber hinaus betont die Lebenshilfe, dass die Rechtsansprüche von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf individuelle Assistenz zur Teilhabe an Bildung nicht eingeschränkt werden dürfen. Diese Ansprüche müssten auch künftig rechtlich durchsetzbar bleiben.
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg