Drei Klima-Aktivisten aus Marburg stehen am Donnerstag (24. September) in Gießen vor Gericht. Bestraft werden soll ihr Protest am 31. März 2023.
im März und Juni 2023 hatten Aktivist*innen der „Letzten Generation“ dreimal in Gießen protestiert. Drei Personen wurden wegen zwei Protesten bereits am 29. Oktober 2024 wegen versuchter Nötigung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Angeklagten Berufung eingelegt haben.
Nun stehen drei andere Personen vor Gericht wegen des Protests vom 31. März 2023 am Oswaldsgarten. Verhandelt wird am Donnerstag (24. September) ab 9 Uhr im Amtsgericht Gießen. Die Verhandlung ist öffentlich.
Es geht um einen Protest am Nachmittag des 31. März 2023 auf der Gießener Westanlage in der Nähe zum Oswaldsgarten. Dieser Protest war begleitet von weiteren eigenständigen Versammlungen, unter anderem durch das Orchester „Lebenslaute Mittelhessen“. Die Beteiligten forderten mehr ernsthafte Klimaschutzmaßnahmen von der Bundesregierung.
Ursprünglich waren sechs Personen angeklagt. Drei von ihnen wurden wegen anderer Klimaschutz-Proteste am 27. März und 12. Juni 2023 in Gießen von der selben Amtsrichterin bereits wegen versuchter Nötigung verurteilt. Deshalb wurden deren Verfahren zum Protest vom 31. März 2023 vorläufig eingestellt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die von den Angeklagten eingelegte Berufung soll am 5. März 2027 vor dem Landgericht Gießen verhandelt werden. Einer der jetzt Angeklagten war ebenfalls in dem anderen Verfahren angeklagt. Dort wurde das Verfahren gegen eine hohe Geldauflage eingestellt.
Am Donnerstag (24. September) stehen nun vor Gericht zwei Frauen und ein Mann aus Marburg im Alter von 49 bis 62 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Marburger*innen vor, gemeinschaftlich handelnd Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung genötigt zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Gericht mehrere Polizist*innen als Zeugen geladen.
Der Prozess wird am Donnerstag (24. September) mit Verlesung der Anklage und Einlassungen der Angeklagten beginnen. Im Dezember 2023 hatte das Amtsgericht Marburg das Verfahren gegen vier Angeklagte wegen eines ähnlichen Protests kurz nach Beginn der Verhandlung gegen eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.
Die Angeklagten werden vor dem Gießener Gericht darlegen, warum sie- anders als die Staatsanwaltschaft – nicht glauben, dass sie Menschenrechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung oder Unterlassung genötigt haben. Sie werden sich dabei unter anderem auf den Absatz zwei des Paragrafen 240 berufen, demnach nur verwerfliche Handlungen strafbar sind. Die drei Marburger*innen werden in ihren Einlassungen und in der Beweisaufnahme auf die konkreten Umstände, aber auch auf den großen Rahmen eingehen.
„Ich gehe aufrecht in die Verhandlung, so wie auch zur Aktion gegangen bin“, sagte Sabine Otto. Sie ist eine der Angeklagten. „Ich stehe dazu.“
Der „Feueralarm“ wurde nicht beachtet. Stattdessen brennen in diesem Sommer Wälder und wird das Wasser knapp. Um Schlimmeres zu verhindern, werden die nötigen Maßnahmen gegen die Erderwärmung immer drastischer. Doch die Regierung bricht das Pariser Klima-Abkommen, verletzt das Klimaschutzgesetz und schädigt damit Menschen, vor allem kommende Generationen.
In Prozessen gegen Menschen, die mit dem Aufstand der Letzten Generation protestieren, gab es schon viele Verurteilungen zu Geldstrafen zu Tagessätzen, aber sogar zu Haftstrafen ohne Bewährung. Es gab aber auch eine ganze Reihe Freisprüche. Viele Urteile sind nicht rechtskräftig, sondern werden in weiteren Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die – in Marburg aufgewachsene – Irma Trommer hatte im August 2024 gegen eine entsprechende Verurteilung die erste Verfassungsbeschwerde eingelegt. Weitere Verfassungsbeschwerden sind anhängig.
* pm: Letzte Generation Marburg