Mercedes fahren: Verfolgungsfahrt wegen 21-jähriger Frau

Nach einer Verfolgungsfahrt hat die Polizei am Samstag (1. November) eine 21-jährige Autofahrerin festgenommen. Von einer Zeugin erhielt die Polizei gegen 18.40 Uhr die Mitteilung, dass sich in Lohra eine Frauberauscht hinter das Steuer ihres grauen Mercedes gesetzte habe und in Richtung Kirchhain gefahren sei.
Vor der Autofahrt soll sie zudem Kokain konsumiert haben. Mehrere Polizeistreifen fuhren daraufhin die mutmaßliche Fahrstrecke von Lohra nach Kirchhain ab. Einer Streife fiel der Mercedes auf der Bundesstraße 3 im Bereich der Anschlussstelle Wehrda in Fahrtrichtung Kirchhain auf.
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und fuhren hinter dem Mercedes her. Als die 21-jährige Frau den Streifenwagen sah, beschleunigte sie und versuchte, zu entkommen. Dabei ignorierte sie jegliche Anhaltesignale der Polizeistreife. Auf der Weiterfahrt auf der Bundesstraße 62 geriet die Fahrerin wiederholt in den Gegenverkehr. Glücklicherweise kam es zu keinem Zusammenstoß mit entgegenkommenden Fahrzeugen.
Als die Frau von der B62 abfuhr und auf der Landstraße 3073 in Richtung Amöneburg-Rüdigheim unterwegs war, kam ihr am Ortsausgang eine weitere Polizeistreife entgegen. Da die Fahrerin erneut in den Gegenverkehr geriet und dort beinahe mit der Streife kollidierte, lenkte sie ihren Wagen wieder nach rechts und kam schließlich von der Fahrbahn ab. Im weiteren Verlauf fuhr sie gegen eine Schutzplanke, woraufhin der Wagen zum Stehen kam. Die Polizisten nahmen die Unfallfahrerin fest. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten mehrere alkoholische Getränkeflaschen.
Einen Atemalkohltest sowie einen Drogenvortest lehnte sie ab. Da sie sich infolge des Unfalls leicht verletzt hatte, brachte ein Krankenwagen sie zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus. Dort führte ein Arzt Blutentnahmen durch.
Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf mindestens 5.000 Euro. Die in Lohra lebende Frau verfügte zum Unfallzeitpunkt über keine gültige Fahrerlaubnis. Außerdem hatte der Mercedes keinen gültigen Versicherungsschutz.
Auf die Fahrerin kommen unter anderem Strafverfahren wegen ihrer Trunkenheits- sowie Drogenfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu. Sie wurde einem Arzt in einer psychiatrischen Klinik vorgestellt. Der Arzt nahm sie dort auf.

* pm: Polizei Marburg

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