Ein Hochsommeralptraum: RP warnt vor Baden in Baggerseen und Flüssen

Das RP Gießen warnt vor dem Baden in Flüssen, Stau- und Baggerseen. Dort lauern „Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind“.
Es ist heiß; und Abkühlung tut gut. Die wird nicht nur unter der kalten Dusche oder in Freibädern gesucht. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen weist deshalb auf die Gefahren beim Baden in Seen und fließenden Gewässern hin.
„Vor allem aktive Baggerseen, in denen noch Sand und Kies abgebaut oder Material verfüllt wird, eignen sich nicht für eine Abkühlung, denn das Baden dort ist lebensgefährlich“, warnte Hendrik Ebert. Er ist der Leiter des zuständigen Bergbau-Dezernats beim RP-Gießen. Das Baden dort ist strengstens verboten.
„In den aktiven Baggerseen und Tagebau-Betrieben lauern Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind“, berichtete Ebert. Das betrifft einerseits für die Öffentlichkeit komplett gesperrte Baggerseen und andererseits auch Ufer-Abschnitte, die nicht für die Freizeitnutzung explizit freigegeben sind. „Ohne Vorkenntnisse kann nicht eingeschätzt werden, welche Gefahren dort lauern“, erklärte Ebert.
Insbesondere Stellen, an denen unter Wasser Materialien angespült werden, können wild Badenden zum Verhängnis werden. Was von außen betrachtet vielleicht wie ein idyllischer Strand aussieht, kann im Wasser schnell zur tödlichen Falle werden, wenn der Untergrund plötzlich nachgibt. Ein rechtlicher Aspekt darf auch nicht vernachlässigt werden: Wer aktive Abbau-Bereiche betritt, macht sich zudem des Hausfriedensbruchs schuldig und riskiert eine Anzeige des jeweiligen Unternehmens.
Selbst bei stillgelegten Seen kann es unter Wasser noch zu Hangrutschungen kommen. „Die dadurch entstehenden Kaltwasser-Strömungen können bei den Badenden lebensgefährliche Kreislaufprobleme oder Krämpfe auslösen“, warnte Ebert. Deshalb lautet der Rat der RP-Fachleute: Wer sich bei den hohen Sommertemperaturen erfrischen möchte, kann das in den vielen mittelhessischen überwachten Freibädern oder ausgewiesenen Badeseen machen.
Und wie ist es mit dem Baden in Flüssen wie der Lahn aus? „Auch das birgt Gefahren, um die man wissen sollte“, warnte Gabriele Schramm. Sie ist die Leiterin des Dezernats für Oberflächengewässer und Hochwasserschutz. „Die Lahn ist kein bei der EU angemeldetes Badegewässer, das einer strengen Überwachung unterliegt.“
Das Baden in Flüssen ist grundsätzlich im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ erlaubt. Das besagt Paragraph 19 des Hessischen Wassergesetzes. Das gilt, wenn keine anderen Regelungen oder Eigentumsrechte Dritter dem entgegenstehen wie etwa, wenn es sich bei einem Abschnitt der Lahn um ein festgestelltes Naturschutzgebiet handelt.
Aber auch wenn der Gemeingebrauch das Baden zulassen würde: Die Lahn oder andere Gewässer werden nicht überwacht, weder im Hinblick auf die Vermeidung von Badeunfällen, noch hinsichtlich der Badewasserqualität. „Die Strömung der fließenden Gewässer sollte auch in Mittelhessen keinesfalls unterschätzt werden“, betonte die Dezernatsleiterin.
Insgesamt wird vom Baden in nicht gemeldeten Badegewässern abgeraten. Besonders wichtig ist: Es erfolgt dort vollständig auf eigene Gefahr. Sowohl Flüsse als auch Seen sind in der Regel unbewacht, weshalb dort Hilfe im Notfall oft zu spät kommt. Verschärfend kommt hinzu, dass immer weniger Menschen hierzulande schwimmen können.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

Kommentare sind abgeschaltet.