Weniger Bürokratie: Lebenshilfe begrüßt schnellere Hilfen für Behinderte

Menschen mit Behinderung sollen schneller mit notwendigen medizinischen Hilfsmitteln wie Schienen, passenden Rollstühlen oder Hörgeräten versorgt werden. Der Bundestag hat jetzt eine entsprechende Regelung beschlossen.
Eine ärztliche Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln soll künftig ohne Verzögerung umgesetzt werden. Die – 1958 in Marburg gegründete –
Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) begrüßt diesen Beschluss des Deutschen Bundestags und fordert den Bundesrat auf, die neue Regelung nicht zu blockieren. „Das begrüßen wir ausdrücklich und sind froh, dass der Bundestag noch vor den Neuwahlen den Weg dafür frei gemacht hat“, erklärte Ulla Schmidt zu der Neuregelung.
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe war früher selbst einmal Bundesministerin für Gesundheit. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundesrat diese sachgerechte Lösung nicht blockiert“, erklärte Schmidt.
Bisher prüfen die Krankenkassen mit eigenem Personal oder mittels des Medizinischen Dienstes, ob beantragte Hilfsmittel wirklich erforderlich sind – auch wenn das mit der ärztlichen Verordnung ja bereits bestätigt wird. Ulla Schmidt: „Das führt zu erheblichen Verzögerungen, oft müssen Menschen mit Behinderung monatelang auf ihr dringend benötigtes Hilfsmittel warten. Gerade bei Kindern ist das oft unzumutbar, zum Beispiel wenn Schienen oder Rollstühle nicht mehr passen, weil die Kinder gewachsen sind.“
Künftig soll die Prüfung entfallen, wenn das Hilfsmittel von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) beziehungsweise eines Medizinischen Behandlungszentrums für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) verordnet wurde. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn das Hilfsmittel offenkundig nicht notwendig ist, etwa bei eindeutig unwirtschaftlicher Mehrfachversorgung.
Für Menschen mit Behinderung soll so eine sachgerechte und schnellere Versorgung ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen mehr MZEB geschaffen werden, damit die Regelung auch wirklich zu einem Verfahren ohne lange Verzögerungen führen kann. Derzeit gibt es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren.

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Berlin

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