Herbst-Hecken: Sträucher schneiden schon vor dem Frühjahr

Hecken und Sträucher sollte man im Herbst und Winter schneiden. Darauf hat die Stadt am Montag (21. Oktober) hingewiesen.
Viele Menschen werkeln gerne mit den ersten warmen Sonnenstrahlen im Frühjahr in ihrem Garten. Hecken und Sträucher sollten jedoch bereits im Herbst und Winter zurückgeschnitten werden. Denn ab März startet die Brutsaison. Vviele Tierarten starten dann den Bau ihrer Nester in Gehölzern.
Im Frühjahr und im Sommer brüten viele Tierarten. Gerade in Sträuchern, Gebüschen und Hecken finden sie Schutz. Amseln, Grünfinken, Rotkehlchen und andere Vogelarten sowie Kleintiere, wie der Igel, verstecken sich nicht nur gern in dichtem Gestrüpp, sie ziehen dort auch ihren Nachwuchs groß.
Damit sie dabei sicher und ungestört sind, sollten Pflegeschnitte an den Pflanzen bis spätestens 28. Februar vorgenommen werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz, wonach Hecken und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September weder stark zurückgeschnitten noch entfernt werden dürfen. Doch der Gehölzschnitt im Herbst und Winter dient nicht nur dem Artenschutz sondern hat auch weitere Vorteile. Darüber informiert die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Universitätsstadt Marburg.
Grundstückseigentümer und beauftragte Firmen sollten notwendige Rückschnitte zwischen Anfang Oktober und Ende Februar machen, weil dann das unbelaubte Astgerüst gut sichtbar ist. So kann die natürliche Wuchsform der Pflanzen beim Rückschnitt berücksichtigt werden. Ein großzügiger Rückschnitt kann dazu beitragen, dass es im Sommer ausreicht, einzelne Äste zur Verkehrssicherung zu kürzen.
Im eigenen Garten kann das Schnittgut zusammen mit Laub zu kleinen Haufen aufgeschichtet werden, um Kleintierarten einen Unterschlupf zu bieten und so die Artenvielfalt zu fördern. Alternativ kann das Schnittgut über die grüne Tonne entsorgt werden. Haushalte, denen eine grüne Tonne nicht ausreicht, können kostenlos eine zweite Tonne beim städtischen Fachdienst „Steuern und Abgaben“ bestellen. Bestellungen sind unter den Telefonnummern (06421) 201-1230 oder -1231 oder per E-Mail an steuer@marburg-stadt.de möglich.
Das illegale Ablagern von Gehölzschnitt in der Landschaft ist ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt. Größere Mengen Baum- und Heckenschnitt (ohne Rasenschnitt und Laub) werden das ganze Jahr über gegen eine geringe Gebühr vom städtischen Dienstleistungsbetrieb bei Grundstücken abgeholt, die an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen.
Die sogenannten „grünen Karten“, die zur Anmeldung für die Abholung des Gehölzschnitts benötigt werden, liegen bei Banken, Sparkassen, im Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke sowie bei den Ortsvorstehern der Universitätsstadt Marburg aus. Weitere Informationen erteilt das Abfallservicebüro der Stadtwerke Marburg unter der Telefonnummer 06421/205-850. Für Fragen zum Gehölzschnitt und zum Schutz der Artenvielfalt steht die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg unter der Rufnummer 06421/201-6982 oder per E-Mail an naturschutz@marburg-stadt.de zur Verfügung.

* pm: Stadt Marburg

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