Der Kreis fördert Chöre und Bläsergruppen. Sie müssen dafür aber bis zum 15. Mai Anträge stellen.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt Projekte von Chören und Bläsergruppen, die besondere und beispielhafte Leistungen darstellen sowie die Förderung und Ausbildung von (Bläser-)Chören zum Ziel haben. Förderanträge für das Jahr 2024 nimmt der Kreis bis Mittwoch (15. Mai) entgegen.
Mögliche Förderkriterien sind beispielsweise die Gründung eines Chores oder einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen (zum Beispiel als Wochenendseminare), aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie Wertungs- oder Kritiksingen sowie herausragende Konzerte. Grundsätzlich werden Projekte der Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefördert, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und der Ausbildung von Chören – insbesondere Kinder- und Jugendchören (auch Bläserchöre) – dienen.
Dadurch sollen alle Gruppen die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanziell unterstützt zu werden. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein Projekt aus dem Jahr 2024 handelt und pro Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden. Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können dagegen nicht gefördert werden.
Der Antrag sollte spätestens bis Mittwoch (15. Mai) an die Kreisverwaltung gesandt werden. Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, muss dem Antrag beigefügt werden. Das Antragsformular kann beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf per Post an den Fachdienst Kultur Im Lichtenholz 60 sowie per E-Mail an kultur@marburg-biedenkopf.de angefordert werden. Der Antrag ist zudem auch auf der Homepage des Landkreises unter www.marburg-biedenkopf.de/chorwesen verfügbar.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf