Auf eine aktuelle Neuregelung weist das Gesundheitsamt des Landkreises hin. Die geänderte Rechtsnorm betrifft Heilpraktiker.
Künftig müssen sie sogenannte „invasive Tätigkeiten“ dem Gesundheitsamt anzeigen. Mit der Änderung der Infektionshygieneverordnung werden invasive Tätigkeiten wie Injektionen, Infusionen, Aderlass oder Akupunktur anzeigepflichtig.
Heilpraktiker, die erstmalig invasive Tätigkeiten ausüben, müssen das demnach vor der Aufnahme der Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Für Heilpraktiker, die bereits invasive Tätigkeiten ausgeübt haben und weiterhin ausüben wollen, gilt eine Übergangsregelung.
Sie müssen das innerhalb von drei Monaten nach dem 22. Dezember 2017 dem Gesundheitsamt anzeigen. Die Anzeige hat bei dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Praxis des Heilpraktikers befindet.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf