Brauchtum Bewerbung: Kreis schreibt Otto-Ubbelohde-Preis 2024 aus

Eine Bewerbung für den Otto-Ubbelohde-Preis ist noch bis Samstag (20. April) möglich. Der Kreis ruft insbesondere auch Frauen zur Bewerbung für begehrten Kultur-Preis auf.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf vergibt auch in diesem Jahr den Otto-Ubbelohde-Preis. Die begehrte Kultur-Auszeichnung wird im Herbst 2024 vergeben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Samstag (20. April). Der Kreis freut sich insbesondere auch über Bewerbungen von Frauen.
Der Otto-Ubbelohde-Preis ist der höchste Kulturpreis des Landkreises, jährlich werden bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger für besonderes kulturelles Engagement ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von jeweils 1.000 Euro verbunden. Eine Jury schlägt dem Kreisausschuss nach Prüfung der eingereichten Bewerbungen die Preisträgerinnen und Preisträger des Jahres vor.
„Es mir ein Anliegen, insbesondere Frauen dazu aufzurufen, sich für den Otto-Ubbelohde-Preis zu bewerben“, betonte Landrat Jens Womelsdorf, der Kulturdezernent und auch der Vorsitzende der Frauenkommission ist. Es gehe auch darum, möglichst gleiche Voraussetzungen bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger durch die Jury zu erreichen, „denn es fällt uns seit Jahren auf, dass sich für den begehrten Preis mehr Männer bewerben als Frauen. Dabei spielen Frauen für die Kultur im Landkreis eine ebenso wichtige Rolle“.
Der Otto-Ubbelohde-Preis wird seit 1987 vergeben. Der nach dem Künstler und Kulturpfleger Otto Ubbelohde benannte Preis würdigt vor allem das ehrenamtliche Engagement im Kulturbereich sowie die künstlerische Auseinandersetzung mit der Region Marburg-Biedenkopf. Ausgezeichnet werden damit besondere Leistungen in den Bereichen Heimische Kunst, Heimatgeschichte, Pflege des heimischen Brauchtums, Beschäftigung mit dem Werk Otto Ubbelohdes sowie Denkmalpflege.
Mit dem Preis wollen Kreistag und Kreisausschuss das Bewusstsein für die Erhaltung und Pflege der heimischen Kunst, der Geschichte und des Brauchtums stärken. Ausgezeichnet werden kann die Leistung jeder Einwohnerin und jedes Einwohners oder Beschäftigten innerhalb des Landkreises. Darüber hinaus können auch juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Vereine oder Institutionen aus dem Kreis den Preis erhalten.
Empfohlen wird, zum Beispiel in einem Schnellhefter die preiswürdige Leistung der Person oder des Vereins nachvollziehbar zu erläutern. Neben einem Anschreiben und Erläuterungen können auch Zeitungsartikel, Fotos, Flyer und so weiter für die Jury bei der Auswahl hilfreich sein. Dazu gibt es einen Bewerbungs-Vordruck, der unter www.kultur-info-netz.de oder unter www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/richtlinien-otto-ubbelohde-preis.php verfügbar ist. Alternativ kann er auf Anfrage beim Fachdienst Kultur per Mail an kultur@marburg-biedenkopf.de zugeschickt werden.
Der Vordruck ist Teil der Bewerbung und muss daher ausgefüllt werden. Die Richtlinien für die Preisverleihung können entweder im Internet unter www.kultur-info-netz.de unter der Rubrik „Otto Ubbelohde“ oder unter www.marburg-biedenkopf.de/bildung_und_freizeit/kultur/richtlinien-otto-ubbelohde-preis.php oder beim Fachdienst Kultur eingesehen werden. Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen können ab sofort unter dem Stichwort „Otto-Ubbelohde-Preis“ an den Fachdienst Kultur des Landkreises Marburg-Biedenkopf Im Lichtenholz 60 desandt werden.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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