Frist für Eltern: Dreijährige bis 12. Januar zum Kindergarten anmelden

Bis Freitag (12. Januar) sollten Eltern ihre Kinder für einen Kindergartenplatz im Jahr 2018anmelden. Nur dann können sie den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend machen.
Diesen Rechtsanspruch haben Kinder, die in der Zeit vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2019 drei Jahre alt werden. Die Bitte um Anmeldung dient dem Fachdienst Kinderbetreuung der Universitätsstadt Marburg zur rechtzeitigen Planung und Organisation der Platzvergabe. Erfahrungsgemäß trägt dieses Verfahren dazu bei, dass die Wünsche der Eltern für eine Einrichtung ihrer Wahl eher berücksichtigt werden können.
Für die städtischen Tageseinrichtungen können die Eltern ihre Kinder beim Fachdienst Kinderbetreuung oder direkt in der ausgewählten Tageseinrichtung anmelden. Die Platzzusage erfolgt dann über den Fachdienst Kinderbetreuung. Bei den Tageseinrichtungen der Freien Träger erfolgt die Anmeldung der Kinder direkt bei den Leiterinnen der jeweiligen Einrichtung.
Eine Adressenliste aller Kinderbetreuungseinrichtungen in der Universitätsstadt Marburg ist beim Fachdienst Kinderbetreuung erhältlich. Im Internetauftritt der Universitätsstadt Marburg ist die Liste ebenfalls hinterlegt: https://www.marburg.de/leben-in-marburg/menschen-in-marburg/kinder-und-jugendliche/betreuungsangebote/.
Fragen zu dem gewünschten Anmeldeverfahren beantwortet der Fachdienst Kinderbetreuung unter den Telefonnummern 06421/201-1542 oder 06421/201-1461.

* pm: Stadt Marburg

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