Kreis und Polizei haben Waffen in der Reichsbürger-Szene sichergestellt. Die Behörde zieht die Waffenbesitzkarten ein.
13 Schusswaffen und fast 2.500 Schuss Munition hat die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf gemeinsam mit der Polizei bei einer Person sichergestellt, die der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird. Die Person besaß die Waffen legal und hatte als Sportschütze und Jäger mehrere Waffenbesitzkarten. Diese waffen- und auch sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse hat die Waffenbehörde widerrufen und eingezogen.
Hintergrund sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person. Nachdem das Amtsgericht Kirchhain einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hatte, wurden die Waffen sowie waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt.
„Unsere Waffenbehörde, die Polizei und das Amtsgericht Kirchhain haben hier sehr gut und schnell zusammengearbeitet“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. „Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch die Kommunalverwaltung sehr aktiv für den Schutz unserer Demokratie eintritt und auch handelt.“
Der Landrat stellte klar: „Wir akzeptieren nicht, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres demokratischen Zusammenlebens angegriffen werden.“ Das Extremismus-Phänomen der Reichsbürger und Selbstverwalter sei in Kombination mit Waffenbesitz eine gefährliche Mischung, die entschärft werden müsse.
„Wer unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, sondern leugnet und die Grenze zum Strafrecht überschreitet, muss jederzeit mit unangemeldetem Besuch von Ordnungsbehörde und Polizei rechnen“, führte Polizeirat Mathieu Wolf an. Der Leiter der regionalen Kriminalinspektion Marburg-Biedenkopf ergänzte: „Die gemeinsamen Erfahrungen lehren uns, wir müssen wachsam bleiben. Auch bei Vorfällen, die unterhalb der Schwelle zur Strafverfolgung liegen, werden wir natürlich auch zeitnah im Zuge der Gefahrenabwehr tätig.“
Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt nach dem Waffengesetz voraus, dass die Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. „Wenn begründete Zweifel an dieser Zuverlässigkeit bestehen, hat die Waffenbehörde diese Erlaubnis zu widerrufen und kann den Besitz von Waffen untersagen“, erläuterte Mike-Oliver Klotz als Leiter des zuständigen Fachbereichs Ordnung und Verkehr beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. „Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie szenetypische Schreiben an den Bürgermeister einer Stadt im Ostkreis, die als Bedrohung aufgefasst wurden, ließen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person aufkommen. Dies führte jetzt dazu, dass wir die Waffenbesitzkarten eingezogen und die Waffen sichergestellt haben.“
Zudem sei der Person dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen. Neben acht Waffenbesitzkarten und einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Treibladungspulver hat die Waffenbehörde des Kreises drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sichergestellt. Hinzu kommen fast 2.500 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber. Aufgrund von Unzuverlässigkeit, fehlender persönlicher Eignung oder weil das Bedürfnis wegfiel, hat die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Jahr 2023 insgesamt 13 waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen.
Bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern handelt es sich um Gruppierungen oder Einzelpersonen, die die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Rechtsordnung und Staatsorgane nicht anerkennen. Kennzeichnend für ihre Sichtweise ist die Leugnung und Absprache der Legitimation der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Rechtsordnung sowie der Repräsentanten des Staates. Ihre Weltanschauung ist geprägt von der Fehlannahme, dass Deutschland kein souveräner Staat, sondern lediglich eine privatrechtliche Firma beziehungsweise GmbH sei.
Dabei berufen sich Reichsbürger und Selbstverwalter nicht selten auf das historische Deutsche Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder etwa auf ein selbst definiertes Naturrecht und definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Häufig sind sie bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Die Agitation der Szeneangehörigen richtet sich regelmäßig gegen Parlamente, Regierungen, die Justiz oder die Polizei.
Gesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an. Für die Verwirklichung ihrer Ziele treten Reichsbürger und Selbstverwalter aktiv ein zum Beispiel durch aggressives Verhalten gegenüber Behörden. Bestrebungen, die eine derart grundsätzliche Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen, Gesetze und Vertreter beinhalten, bieten hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte als verfassungsfeindliche Bestrebungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf