Auftakt des Jahres: Rückschnitt bis Ende Februar

Hecken und Sträucher sollte man bis Ende Februar zurückschneiden. So kann man Lebensräume von Tieren schützen.
Gehölze bieten in der Brutsaison vielen Tierarten einen idealen Ort für den Nestbau. Daher erinnert die Stadt Marburg alle Grundstückseigentümer und Firmen, die mit der Grundstückspflege beauftragt sind, daran, dass notwendige Gehölzrückschnitte nur noch bis Dienstag (28. Februar) vorgenommen werden dürfen, da im März die Brutsaison beginnt.
Im Frühjahr und im Sommer brüten viele Tierarten. Gerade in Sträuchern, Gebüschen und Hecken finden sie Schutz. Amseln, Grünfinken, Rotkehlchen und andere Vogelarten sowie Kleintiere, wie der Igel, verstecken sich nicht nur gern in dichtem Gestrüpp, sie ziehen dort auch ihren Nachwuchs groß.
Damit sie dabei sicher und ungestört sind, sollten Pflegeschnitte an den Pflanzen bis spätestens Dienstag (28. Februar) gemacht werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz, wonach Hecken und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September weder stark zurückgeschnitten noch entfernt werden dürfen.
Hecken und Sträucher im Herbst und Winter zurückzuschneiden, trägt nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern bietet auch große Vorteile. Zum einen ist das Astgerüst der Gehölze durch das fehlende Laub gut sichtbar. Dadurch kann beim Schneiden die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden.
Zum anderen erübrigt sich der Rückschnitt von Gartengewächsen im Sommer, sofern er im Winter entsprechend großzügig vorgenommen wurde. Zur Verkehrssicherung müssen dann lediglich einzelne Äste, die auf Gehwege oder die Straße ragen, noch einmal gekürzt werden.
Wer noch mehr zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen möchte, kann das Schnittgut im Garten zu einem kleinen Haufen zusammentragen. Er bietet –
gegebenenfalls ergänzt durch zusammengerechtes Laub – einen Unterschlupf für verschiedene Kleintierarten.
Grundsätzlich kann Gartenabfall über die grüne Tonne entsorgt werden. Reicht einem Haushalt eine grüne Tonne nicht aus, stellt die Stadt gerne eine zweite grüne Tonne kostenlos zur Verfügung. Eine weitere grüne Tonne können Grundstückseigentümer beim städtischen Fachdienst „Finanzservice Steuern und Abgaben“ unter der Rufnummer 06421/201-1230 oder 1231 sowie per Mail an steuer@marburg-stadt.de, bestellen.
Größere Mengen losen Baum- und Heckenanschnitts – Rasenschnitt und Laub ausgenommen – werden auch ganzjährig gegen eine geringe Gebühr abgeholt. Das gilt aber nur für Grundstücke, die an die öffentlich-rechtliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen.
Gehölzschnitt darf zudem nicht in der Landschaft entsorgt werden. Das gilt als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt.
„Grüne Karten“ für die Abholung liegen bei Banken und Sparkassen, dem Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke und den Ortsvorstehenden aus. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallservicebüros im Kundenzentrum der Stadtwerke Marburg (SWM) Am Krekel 55 unter der Telefonnummer 06421/205-850 zur Verfügung. Wer wissen möchte, wie noch mehr für die Artenvielfalt im eigenen Garten getan werden kann oder Fragen dazu hat, wendet sich an die Untere Naturschutzbehörde der Universitätsstadt Marburg unter 06421/201-1708 oder naturschutz@marburg-stadt.de.

* pm: Stadt Marburg

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