Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan können Bürgerinnen und Bürger Ab Montag (21. November) abgeben. Eintragungen sind über das Beteiligungsportal des Landes möglich.
Im Fünf-Jahres-Rhythmus muss das Regierungspräsidium (RP) Gießen den Lärmaktionsplan für die Region Mittelhessen neu aufstellen. Ab Montag (21. November) bietet das Regierungspräsidium Bürgerinnen und Bürgern nun die Möglichkeit, sich an der Lärmminderungsplanung in Hessen zu beteiligen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung der vierten Runde dauert dann bis zum 22. Januar 2023 an.
Das RP Gießen untersucht im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung im Straßenverkehr. Das geschieht auf Grundlage der Lärmkarten des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung können Interessierte zeitnah unter www.laerm.hessen.de
einsehen.
Auf Grundlage der Lärmkarten und Eingaben aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Lärmaktionspläne fortgeschrieben. Neben der Darstellung der Lärmbelastung und des Ist-Zustands enthalten sie mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung. Auf der Plattform „Beteiligungsportal des Landes Hessen“ findet die Beteiligung zum Lärmaktionsplan Straßenverkehr in den Landkreisen und Straßen- und Schienenverkehr in den Ballungsräumen statt.
Bürgerinnen und Bürger haben bis 22. Januar 2023 dortdie Möglichkeit, ihr Lärmproblem zu schildern und ihre Vorschläge zur Lärmminderung vorzutragen. Zudem besteht unter beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000662 die Möglichkeit, auf ruhige Gebiete hinzuweisen. Das sind Gebiete, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht nur auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen möglich, sondern auch per E-Mail an laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.deoder postalisch an das Regierungspräsidium Gießen am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen. Alle im Rahmen der Verfahren eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft. Dann erfolgt eine individuelle Abwägung.
Maßnahmenvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und mit den dafür zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Alle Prüfaufträge und alle Ergebnisse finden sich im Lärmaktionsplan wieder.
Er wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. Eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung ist voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 möglich. So gibt es die erneute Gelegenheit zur Information über den dann aktuellen Sachstand sowie die Möglichkeit, zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen.
* pm: Regierungspräsidium Gießen