Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss reformiert werden. Das hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe am Dienstag (16. August) gefordert.
In Berlin hatte die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman am Dienstag (16. August) den Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgelegt. Die Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt schloss sich ihrer Forderung nach einer Reform des AGG an. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) war 1958 in Marburg gegründet worden.
„Dass Menschen mit Behinderung weiter sehr häufig Opfer von Diskriminierung werden, darf unsere Gesellschaft nicht hinnehmen“, erklärte Schmidt. „Die vorgelegten Zahlen belegen, dass Menschen mit Behinderung immer noch zu wenig im Alltag sichtbar sind und zu wenig an politischen Prozessen beteiligt werden. Nur wer gleichberechtigt mitreden und mitentscheiden kann, wird auch von den anderen ernst genommen und akzeptiert.“
Um dabei einen großen Schritt voranzukommen, müsse das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden. „Nicht nur öffentliche Einrichtungen, auch die Privatwirtschaft muss zur Barrierefreiheit und damit zur Gleichbehandlung verpflichtet werden“, forderte Schmidt. „Und: Menschen mit Behinderung und ihre Verbände müssen dieses Recht einklagen können.“
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe