Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Landkreis sinkt weiter. Auswirkungen
des Ukraine-Kriegs bleiben bisher aus.
Im März 2022 ist die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung
empfangen, weiter gesunken. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises
Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 2.826 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Gegenüber dem Februar 2022 ist
das ein
Rückgang von 31 Personen oder 1,1 Prozent.
Im Vergleich zum März
2021 gibt es
einen Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um
215 Personen oder 7,1 Prozent. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist jedoch
darauf hin, dass Vergleiche zum Vorjahr unter Berücksichtigung der
Corona-Pandemie zu betrachten sind.
Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen
Erwerbspersonen liegt auch im März 2022 weiterhin bei 2,1 Prozent. Im
Vorjahresmonat hatte sie bei 2,3 Prozent gelegen.
„Nachdem der Arbeitsmarkt stabil durch die Pandemie gekommen ist, haben wir
mit dem verheerenden Ukraine-Krieg das nächste Ereignis, dessen Folgen wir
für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt noch nicht abschätzen können“, sagte
der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Derzeit sind die Auswirkungen
dieses Krieges, der so viel menschliches Leid verursacht, noch nicht auf dem
Arbeitsmarkt spürbar. Wie sich das allerdings weiter entwickelt, hängt auch
von der Bleibeperspektive der geflüchteten Menschen und ihrer möglichen
Integration in den Arbeitsmarkt ab sowie von den wirtschaftlichen Einflüssen
des Krieges.“
Im März 2022 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 5.795. Damit ist sie
im Vergleich zum Vormonat um 49 oder 0,8 Prozent gesunken. Verglichen mit
dem März 2021 war das ein Anstieg um 19 beziehungsweise 0,3 Prozent
Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum
Vormonat auf 7.671 und damit um 41 Personen oder 0,5 Prozent. Gegenüber dem
Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 12 Personen oder 0,2 Prozent zu
verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 14. März 2022
ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der
endgültige Bestand für den Berichtsmonat März wird von der Bundesagentur für
Arbeit (BA) nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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