Aussetzung abgelehnt: Nach Infektion gilt weiterhin Maskenpflicht

Nach Corona-Fällen in Schulen gilt die Maskenpflicht. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Maske am Sitzplatz auch weiterhin.
Tritt in einer Schulklasse ein bestätigter Corona-Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt für sieben Tage eine Maskenpflicht am Sitzplatz für die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse an. Auf diese Regelung hat sich das Gesundheitsamt mit dem Staatlichen Schulamt verständigt.
Zudem werden die Schülerinnen und Schüler dann für sieben Tage täglich getestet. Die Regelung gilt unabhängig von der Regelung des Landes, dass die generelle Maskenpflicht an Schulen seit Montag (7. März) entfällt. Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt derzeit allen Schülerinnen und Schülern, am Sitzplatz weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.
Denn die Fallzahlen im Landkreis befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau, erklärte Dr. Birgit Wollenberg vom Gesundheitsamt. Das gelte insbesondere auch für die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler.
Eine medizinische Maske am Sitzplatz zu tragen, sei eine effektive Schutzmethode in Innenräumen und bleibe dementsprechend „ein wichtiges Werkzeug für einen ungestörten Schulbetrieb.“ Mit den Masken könnten Infektionen und in der Folge erforderliche Maßnahmen zur Absonderung vermieden werden.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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