Eine einzige Corona-Neuinfektion hat das Gesundheitsamt Marburg am Mittwoch (14. Juli) gemeldet. Kurzfristige Impftermine sind fortan über das Online-Portal des Landes erhältlich.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages einen neuen Corona-Fall registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt damit bei 10.955. Derzeit benötigt kein aktiver Fall eine stationäre Behandlung.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) errechnete Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt nun bei 3,2. Das RKI hatte sie am Dienstag (13. Juli) noch mit 2,8 angegeben.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 285. Die Zahl der „Genesenen“ ist um vier auf 10.652 gestiegen.
Das Gesundheitsamt sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuten am Mittwoch (14. Juli) im Landkreis insgesamt 18 aktive Fälle von Covid 19. Das sind vier weniger als am Dienstag (13. Juli). Innerhalb der Stadt Marburg ist die Zahl der aktiven Corona-Infektionen im gleichen Zeitraum von sieben auf fünf gesunken.
Ab sofort können Personen, die im Online-Portal des Landes registriert sind, kurzfristig frei gewordene Termine über die Internetseite impfterminservice.hessen.de bis maximal vier Tage im Voraus direkt buchen. Damit reagiert das Land auf eventuell kurzfristig ausgefallene Impftermine in den Impfzentren. Die Impfkampagne soll so weiter zügig voranschreiten.
Das Land bittet Personen, die bereits vor ihrem Impftermin im Impfzentrum eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten haben, diesen Termin im Online-Portal abzusagen beziehungsweise zu löschen. Denn dann werden die Termine für noch Wartende frei. Zudem weist das Land auf weitere Voraussetzungen hin: So ist wie bisher eine Impfung nur in dem Impfzentrum des Kreises oder der Stadt möglich, in dem der Impfinteressent seinen Wohnsitz hat.
Unter dem Menüpunkt „Kurzfristige Terminbuchung“ können Termine nach erfolgter Online-Registrierung gebucht werden. Die Impfwilligen erhalten unmittelbar eine Bestätigung per E-Mail. Die Unterlagen können dann umgehend heruntergeladen und bereits vor dem Impftermin ausgefüllt werden.
Weitere Informationen finden sich online unter www.hessen.de sowie über den Direktlink www.hessen.de/presse/pressemitteilung/angebot-fuer-kurzfristig-freigewordene-impftermine-ist-online-0.
Zudem weist das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf auf mögliche Absonderungs- und Nachweispflichten von Reiserückkehrern hin. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung ist für die Absonderungs- und Nachweispflichten die Einstufung eines Landes zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland maßgeblich. Ist ein Land also zum Zeitpunkt der Wiedereinreise nach Deutschland beispielsweise als Hochinzidenzgebiet eingestuft, gelten die entsprechenden Regeln für die Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet.
Welche Gebiete als Risikogebiet, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet eingestuft sind und welche Regeln gelten, lässt sich auf der Internetseite des RKI unter www.rki.de/risikogebiete nachvollziehen. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de/ sowie über den Direktlink www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html?fbclid=IwAR3z_7gwo8CQSGW0FfsPWyzndOb3soWBN9EwK_LPYJKP1gEfilvcfyIvoqw.
Das Impfzentrum hat im Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt bereits 155.458 Impfungen gegen Covid 19 durchgeführt: Davon entfallen 86.896 auf die Erstimpfung und 68.562 auf die Erst- und Zweitimpfung. Bei den Erstimpfungen erreicht allein das Impfzentrum damit eine Impfquote von 35,32 Prozent und bei den vollständig Geimpften 27,87 Prozent.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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