Für Schulen im Kreis gilt ab Donnerstag (6. Mai) Wechselunterricht. Die Inzidenz ist auf 129,9 gesunken.
Ab Donnerstag (6. Mai) werden im Landkreis Marburg-Biedenkopf alle Jahrgänge in allen Schulformen wieder im Wechselunterricht beschult. Für Abschlussklassen und Förderschulen behalten die bisherigen Ausnahmeregelungen weiter Gültigkeit.
Unterdessen hat das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf innerhalb eines Tages 68 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen lag am Dienstag (4. Mai) bei 10.023. Die Zahl der „Genesenen“ ist um 61 auf 8.866 gestiegen.
20 Betroffene werden auf Normalstationen in Krankenhäusern behandelt. Zudem benötigen 16 Patientinnen und Patienten eine intensivmedizinische Betreuung. Somit werden im Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt 36 Corona-Infizierte stationär in Krankenhäusern behandelt.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sechs wird neben dem Wechselunterricht weiterhin eine Notbetreuung an den Schulen angeboten. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gilt zudem eine uneingeschränkte Testpflicht für die Präsenztage. Die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin gültig.
Hintergrund der Rückkehr in den Wechselunterricht ist, dass auf Basis der bundesweit einheitlichen Regelungen durch das Infektionsschutzgesetz die RKI-Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf seit mehr als fünf Tagen unter 165 liegt.
In der jetzt durch das hessische Sozialministerium festgelegten Stufe sind Kitas zudem nicht mehr grundsätzlich für die Regelbetreuung geschlossen. Allerdings gilt hier nach wie vor der Appell, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen und eine Kita-Betreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen.
Die Feststellung der Maßnahmen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten, erfolgt durch das Hessische Sozialministerium. Die Bekanntmachung der Tage, ab dem die neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten, erfolgt ebenfalls durch das Hessische Sozialministerium auf dessen Internetseite www.hsm.hessen.de.
Zudem warnt der Kreis vor einer möglichen Betrugsmasche, bei der sich Personen telefonisch als Mitarbeitende des Gesundheitsamts ausgeben und einen Impfausweis anbieten, mit dem Menschen sich angeblich sofort gegen Corona impfen lassen könnten. Das ist jedoch völliger Unsinn. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes bieten keine Impfausweise zum Kauf und zur Erlangung einer sofortigen Impfung an.
Betroffene sollten bei einem entsprechenden Anruf nicht darauf eingehen. Vielmehr sollten sie sofort auflegen und die Polizei unter der Telefonnummer 06421/406-0 informieren.
Das Gesundheitsamt sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuten am Dienstag (4. Mai) im Landkreis insgesamt 890 aktive Fälle von Covid 19. Im Vergleich zum Vortag ist das ein Anstieg um sieben Fälle. In der Universitätsstadt Marburg ist diese Zahl binnen eines Tages von 195 um sechs auf 201 gestiegen.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt nunmehr bei 129,9. Gegenüber dem Wert von 132,7 am Montag (3. Mai) ist das ein Rückgang um 2,8 gewesen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion beträgt weiterhin 267.
Insgesamt 52.395 Personen wurden inzwischen im Impfzentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf gegen Covid 19 geimpft. Bei den Erstimpfungen entspricht das einer Impfquote von 21,30 Prozent.
Davon haben 17.425 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten. Bei den vollständig Geimpften entspricht das einer Impfquote von 7,08 Prozent.
Diese Impfquoten beziehen sich lediglich auf die Anzahl der Menschen, die im Impfzentrum des Kreises eine Impfung gegen Covid 19 erhalten haben. Eine Übersicht über die Zahl der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Landkreis liegt der Kreisverwaltung nicht vor, da diese Impfvorgänge direkt an das RKI gemeldet werden.
Ab sofort vermeldet der Kreis zudem die Zahl aller Corona-Patientinnen und -Patienten, die in den Krankenhäusern im Landkreis stationär sowie intensivmedizinisch betreut werden, unabhängig vom Wohnort. Bisher wurde lediglich die Zahl der mit Corona infizierten Patientinnen und Patienten vermeldet, die stationär behandelt wurden und im Landkreis Marburg-Biedenkopf auch wohnhaft sind. Mit diesem aktualisierten Meldeverfahren will der Kreis einen noch präziseren Überblick über die tatsächliche Auslastung der Krankenhäuser vor Ort – insbesondere im Hinblick auf die Intensivkapazitäten – geben.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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